Ermächtigung für die Behandlung von Flüchtlingen

BAfF informiert in zwei Informationsvideos

(BPtK)

Wie können Psychotherapeuten eine Ermächtigung zur Behandlung psychisch kranker Flüchtlinge beantragen? Zu dieser Frage hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zwei Videos erstellt. Die Videos erläutern gesundheitsrechtliche Bestimmungen und geben praktische Hilfen bei der Antragsstellung sowie weiterführende Tipps.

Viele Geflüchtete haben schlimmste physische und psychische Gewalt erlebt, bleiben aber selbst bei schweren psychischen Erkrankungen häufig ohne psychotherapeutische Behandlung. Psychotherapeuten können geflüchtete Menschen auch ohne Kassenzulassung behandeln. Dafür hat die Bundesregierung im Jahr 2015 die Möglichkeit geschaffen, Psychotherapeuten zur Behandlung von Geflüchteten zu ermächtigen.

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