Bedarf, Bedarfsplanung, psychotherapeutische Versorgung in Baden-Württemberg

Gespräch mit Jochen Haussmann (FDP, MdL)

(LPK BW)

Zu Bedarf(-splanung) und psychotherapeutischer Versorgung in Baden-Württemberg informierte sich in der Kammergeschäftsstelle MdL Jochen Haussmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP und deren Sprecher für Gesundheitspolitik. Am Gespräch mit Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz waren auch der parlamentarische Berater Markus Flandi (FDP) sowie Dr. Rüdiger Nübling (LPK) beteiligt.

Diskutiert wurde die Notwendigkeit einer am realen Bedarf orientierten Bedarfsplanung für die ambulante Psychotherapie in Baden-Württemberg. Hierzu hatte die LPK ein Paper vorbereitet, das aktuelle Zahlen zur „offiziellen“ Bedarfsplanung (nur 6 Landkreise < 110% Versorgung) sowie zur Modellrechnung der BPtK auf der Basis realistischerer Annahmen (u.a. Epidemiologie) enthielt (34! Landkreise < 110%). Nötig sei, so Dr. Munz, eine Reform der Bedarfsplanung, wie sie schon seit mehreren Jahren gefordert werde sowie als Sofortprogramm eine befristete Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeuten und Anpassung der derzeit gültigen Planungs- bzw. Verhältniszahlen an die der durchschnittlichen fachärztlichen Versorgung. Dies ergäbe für Baden-Württemberg immerhin 250 neue Sitze, vor allem in ländlichen Regionen. Nach LPK-Angaben werden landesweit ca. 1100 zusätzliche Sitze benötigt. Auf die Frage von MdL Haussmann, ob es hierfür genügend Psychotherapeuten gäbe, meinte Präsident Munz, dass diese umgehend besetzt werden könnten; es stünden genügend v.a. junge approbierte Psychotherapeuten zur Verfügung.

Weitere Themen drehten sich um die gesundheitsökonomische Bedeutung von Psychotherapie (u.a. das positive gesamtgesellschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis von 1:3 bis 1:5, d.h. bei einem in Psychotherapie „investierten“ € ergeben sich 3-5€ Nutzen) sowie um die Möglichkeiten der Prävention von psychischen Erkrankungen möglichst bereits im Kindes- und Jugendalter.

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