Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten

BPtK unterstützt nachdrücklich Behandlungsverbot

(BPtK)

Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten oder Störungen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt deshalb nachdrücklich den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Danach sollen grundsätzlich bei unter 18-jährigen sogenannte Konversionsbehandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität verboten werden.

„Der Gesetzentwurf ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal, die Diskriminierung und Stigmatisierung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit nicht zu tolerieren“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Behandlungen von Homosexualität stellen einen erheblichen Verstoß gegen das psychotherapeutische Berufsrecht dar.“ Die BPtK hat sich zusätzlich für ein allgemeines Verbot ausgesprochen, das nicht auf Minderjährige beschränkt ist. Sollte das aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein, fordert sie ein Schutzalter bis 21 Jahre.

In Patientenbefragungen berichten auch psychotherapeutisch behandelte Menschen mit homosexueller Orientierung von Erfahrungen mit Konversionstherapien. „Das ist entwürdigend und inakzeptabel“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Die Behandlung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit ist zudem mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Betroffene Personen entwickeln häufiger depressive Erkrankungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und haben insbesondere als Jugendliche und junge Erwachsene ein erhöhtes Suizidrisiko.“

Dem heutigen heilberuflichen Konsens ging ein langer und schwieriger politischer Emanzipationsprozess insbesondere der frühen homosexuellen Emanzipationsbewegung voraus. Erst das öffentliche Auftreten der Schwulen- und Lesbenbewegung gegen die Diskriminierung ihrer sexuellen Orientierung führte dazu, dass auch die Wissenschaft diesbezüglich ihre pathologisierende Einstellung änderte. 1973 wurde Homosexualität aus dem US-amerikanischen Handbuch der psychischen Störungen (DSM) gestrichen. Danach dauerte es bis 1991, bis auch in der WHO-Klassifikation (ICD-10) Homosexualität nicht mehr als psychische Störung aufgeführt wurde. Transsexualität wurde gar erst in der im Mai 2019 verabschiedeten ICD-11 von der Liste der psychischen Erkrankungen gestrichen. „Aus Sicht der deutschen Psychotherapeutenschaft ist es bedrückend, dass diese Kategorisierungen mit dazu beitragen, dass homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen diskriminiert, stigmatisiert und Gewalt ausgesetzt waren und weiterhin sind“, erklärt BPtK-Präsident Munz.

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