Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie wurden einige bisher geltende Sonderregelungen bis ins Frühjahr verlängert.
Gesetze
Aktualisiert: BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Bundesweite Regelungen zu Immunitätsnachweis in Praxen
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zu Immunitätsnachweisen von Personen, die in psychotherapeutischen Praxen tätig sind, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert. Die überarbeitete Praxis-Info Coronavirus informiert außerdem über die Regelungen zu Testpflichten in Praxen sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Gesundheitsämtern. In einzelnen Bundesländern können davon abweichende Regelungen gelten.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
KJP-Ausschuss und Rechtsabteilung legen aktualisierte und erweiterte Fassung des Readers vor
Die LPK-Broschüre „Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ wurde aktualisiert und um weitere Kapitel ergänzt. Der LPK-Ausschuss für Psychotherapeutische Versorgung für Kinder- und Jugendliche hat zusammen mit der Rechtsabteilung der Kammer anhand von Fallvignetten und häufigen Fragestellungen aus der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis den rechtlichen Rahmen und die therapeutischen Aspekte aufbereitet.
39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital
Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus
Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten
BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes
Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen
BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“
Schweigepflicht gefährdet
BPtK kritisiert EU-Entwurf zur E-Evidenz-Verordnung
Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.
Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren
BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden
Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.
Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung
BPtK veröffentlicht Übersicht
Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.
Elektronische Patientenakte ePA
Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021
Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an. Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr.