Gesetze

Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!

BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

(BPtK)

Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.

Psychische Gesundheit in der EU fördern

BPtK-Positionen zur Europawahl 2024

(BPtK)

Anlässlich der anstehenden Wahl zum Europäischen Parlament macht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit einem Positionspapier auf Forderungen der Profession aufmerksam. In fünf Handlungsfeldern hat die BPtK festgehalten, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit auf EU-Ebene auf die politische Agenda gehören.

Nein zur Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheitsleistungen für Asylbewerber*innen

Gemeinsamer Appell von BPtK und Verbänden aus dem Bereich der psychotherapeutischen, psychosozialen und psychiatrischen Versorgung

(BPtK)

Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern.

Bundestag beauftragt Regierung: Weiterbildung finanzieren!

Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung liegt nun beim BMG

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinandersetzen. Der Deutsche Bundestag hat heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.  

Lücken in der Suchtprävention und Suchtbehandlung schließen

BPtK fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz

(BPtK)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/8704) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

Regionale Verankerung von digitalen Anwendungen sichern

BPtK zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG)

(BPtK)

Digitale Gesundheitsanwendungen und videogestützte Psychotherapie müssen konsequent in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebettet werden, um eine Verbesserung der Versorgung darzustellen. Das ist eine Kernforderung in der heute veröffentlichten Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG). Diese Chance wird mit dem Entwurf des Digitalgesetzes jedoch verpasst. „Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, betont Dr.

Keine Patientenverunsicherung durch falsche Kassenwarnungen!

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG)

(BPtK)

Über Gesundheitsgefährdungen zu beraten und Handlungsempfehlungen zu geben ist eine psychotherapeutische und ärztliche Aufgabe. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, dass der Regelungsvorschlag im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), den Kranken- und Pflegekassen diese Aufgabe auf der Basis automatisierter Datenauswertungen ebenfalls zu übertragen, gestrichen wird.

Kasseneinmischung gefährdet Patientenwohl

BPtK zum Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.

BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Petition erreicht Quorum

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte.

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