Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge sich Kranken- und Pflegekassen künftig massiv in psychotherapeutische und ärztliche Belange einmischen können. Geplant ist aktuell, dass Krankenkassen mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten ihre Versicherten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Aus Sicht der BPtK schadet eine solche Regelung mehr, als sie den Patient*innen nützt.
Gesetze
LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023
Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.
Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.
BPtK: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte.
Selbstbestimmungsgesetz reduziert Diskriminierung
Eine selbstbestimmte Entscheidung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen reduziert Diskriminierung und Pathologisierung von trans*, intergeschlechtlichen und non-binären Personen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt in ihrer Stellungnahme den Referentenentwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes, den das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesjustizministerium (BMJ) vorgestellt haben.
Dr. Andrea Benecke ist neue Präsidentin der BPtK
Am 5. und 6. Mai 2023 fand der 42. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Frankfurt am Main statt. Mit Spannung wurde die Wahl des neuen Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erwartet, denn Dr. Dietrich Munz hatte im Vorfeld angekündigt, nach 8-jähriger Präsidentschaft nicht mehr für dieses Amt zu kandidieren. Als neue Präsidentin wurde Dr. Andrea Benecke gewählt. Der 42. DPT fiel zeitlich zusammen mit dem Start der Zeichnungsfrist für die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zur finanziellen Förderung der Weiterbildung.
BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren
Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.
Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!
„Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!“ In einem gemeinsamen Brief fordern die Psychologie-Studierenden, die Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.
Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich
Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.
Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage
Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung.
Chance zur Absicherung der stationären Weiterbildung verpasst
Der Deutsche Bundestag hat das Krankenhaus-Pflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ohne eine finanzielle Förderung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung verabschiedet. Ein Änderungsantrag der Unionsfraktion sah eine Refinanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken vor. Dieser wurde jedoch zum Bedauern der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgelehnt (Bundestags-Drucksache 20/4708, S.101).