Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen erlassen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und juristische Grauzonen im psychotherapeutischen Alltag zu beseitigen und insbesondere den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.
Die Richtlinie legt fest, dass Psychotherapeut*innen (und Ärzt*innen) die ePA bei Patient*innen unter 15 Jahren nicht befüllen dürfen, „sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen“. Darüber hinaus ist eine Befüllung ausgeschlossen, wenn „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen vorliegen“ und somit der wirksame Schutz der betroffenen Person in Frage gestellt wäre. In diesen Fällen ist der entsprechende Vermerk in der Behandlungsdokumentation verpflichtend.
Die Bundespsychotherapeutenkammer sowie verschiedene Verbände hatten zuvor auf bestehende Unsicherheiten hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf widersprüchliche Wünsche Sorgeberechtigter zur Speicherung sensibler Daten in der ePA. Die neue Richtlinie adressiert diese Problematik und betont, dass das Kindeswohl bei der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen im Vordergrund stehen muss.
In einem offiziellen Informationsschreiben erklärte Dr. Philipp Stachwitz, Leiter des Stabsbereichs Digitalisierung bei der KBV, dass diese Klarstellungen dringend erforderlich gewesen seien, da gesetzliche Regelungen durch die noch ausstehende Regierungsbildung nicht zeitnah verabschiedet werden konnten.
Die Richtlinie soll „Handlungssicherheit“ im Umgang mit der Kinder-ePA schaffen und den Schutz von Minderjährigen in den Mittelpunkt stellen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte Verständnis für die bestehenden Bedenken und versicherte, dass die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung der ePA oberste Priorität habe.
Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur rechtssicheren Anwendung der ePA im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung von Minderjährigen dar und unterstreicht die Verantwortung der Heilberufe gegenüber dem Wohl junger Patientinnen und Patienten.