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Elektronische Patientenakte „für alle“ Was gilt es ab 2025 zu beachten?

Information zur Elektronischen Patientenakte (ePA)

(LPK BW)

Bereits seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den GKV-Versicherten die elektronische Patientenakte (im Folgenden: ePA) anzubieten. Bislang konnten GKV-Versicherte noch frei wählen, ob sie sich die ePA einrichten lassen möchten. Die GKV-Versicherten mussten die Einrichtung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen („Opt-in-Verfahren“). Von dieser Möglichkeit haben die GKV-Versicherten aber in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht.

Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zum elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erweitert

Anmeldung für die nächsten drei Termine wieder möglich!

(LPK BW)

Erfreuliche Nachrichten aus der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erhöht. Die Anmeldung für die nächsten drei Termine ist wieder unter folgendem Link möglich: https://forms.office.com/e/5B7gyN3Pkq  möglich.  

OBEON – Orientierungshilfe und Beratung online für Menschen in seelischen Belastungssituationen sowie deren Angehörige

(LPK BW)

Psychische Belastungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, doch oft wissen Betroffene und ihre Angehörigen nicht, wie sie mit ihrer Situation umgehen sollen. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. hat mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums die Plattform OBEON (Orientierung und Beratung Online) ins Leben gerufen, um Menschen in seelischen Belastungssituationen schnell und effizient zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern.

2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?

BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte

(BPtK)

Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Neu: Online-Informationsveranstaltung zur ePA

Informationen für Psychotherapeut*innen zur „ePA für alle“

(BPtK)

Ab 2025 ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte „ePA für alle“ geplant.

Um Psychotherapeut*innen Informationen zur Verfügung zu stellen, wie die elektronische Patientenakte funktioniert, welchen Nutzen sie in der Versorgung haben kann und welche Pflichten für Psychotherapeut*innen mit der „ePA für alle“ einhergehen, wird die BPtK gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

Neu: Verordnung von medizinischer Rehabilitation auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK)

Die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse kann seit 1. Januar 2024 auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt und eine Befunderhebung per Video möglich ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Rehabilitations-Richtlinie vom 19. Januar 2023 zurück.

Wie man Digitale Gesundheitsanwendungen in die psychotherapeutische Versorgung integriert

BPtK-Praxis-Info Digitale Gesundheitsanwendungen aktualisiert

(BPtK)

Seit 2019 können Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, verordnen. Die Praxis-Info "Digitale Gesundheitsanwendungen" informiert darüber, was beim Einsatz von DiGA zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. In der aktualisierten Version wurden u. a. die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und neue Praxis-Beispiele und Hinweise zur Vergütung aufgenommen.

Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie

Modul 1 „Einsatz digitaler Anwendungen“ – 06./07.09.24

(LPK BW)

Wir freuen uns, Ihnen das erste Modul der Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung und ihre Anwendungen in der Psychotherapie“ ankündigen zu dürfen: eine bedeutende und spannende Veranstaltung, die in Kooperation der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. mit der BPtK ins Leben gerufen wurde und deren Ziel weit in die Zukunft weist. 

Neu: Folgeverordnung von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege auch per Video möglich

BPtK aktualisiert Praxis-Info

(BPtK)

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann seit dem 1. November 2023 auch im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um eine Folgeverordnung handelt und die Patient*in der Psychotherapeut*in aus dem unmittelbaren persönlichen Kontakt bekannt ist. Die Änderung geht auf einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie häusliche Krankenpflege vom 19. Januar 2023 zurück.

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