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Gemeinsame Erklärung von BPtK und BKJPP zum ePA-Start

Schutz des Kindes bei Befüllungspflicht und bei Abrechnungsdaten sichern

(BPtK)

Zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) sprechen sich die Vorstände der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland e.V. (BKJPP) in einer Gemeinsamen Erklärung dafür aus, das enorme Potenzial der ePA bestmöglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren, die sich aus Datenschutzlücken bei der ePA für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren in psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung ergeben können.

Videosprechstunden in größerem Umfang möglich

Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes

(BPtK)

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gibt es keine Begrenzung der Leistungen mehr, die per Videosprechstunde durchgeführt werden können. Außerdem wurde der Anteil der Behandlungsfälle bei bekannten Patient*innen, die ausschließlich per Video behandelt werden können, ab dem 1. April 2025 auf 50 Prozent angehoben.

Bei Videosprechstunden muss räumliche Nähe berücksichtigt werden

Neue Anlage zum Bundesmantelvertrag-Ärzte

(BPtK)

Ab dem 1. September 2025 muss bei Videosprechstunden, die über Terminvermittlungsplattformen zustande kommen, die räumliche Nähe berücksichtigt werden. Die Terminvermittlungsplattformen müssen Termine für Videosprechstunden dann vorrangig an Patient*innen vergeben, deren Wohn- bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort in räumlicher Nähe zum Praxissitz liegt. Zudem dürfen Videosprechstunden im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit nicht aus dem Ausland durchgeführt werden.

Sprechstunde und probatorische Sitzungen teils per Video möglich

Änderungen der Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. Januar beschlossen

(BPtK)

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können seit dem 1. Januar 2025 in Teilen auch per Video durchgeführt werden. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung geeinigt. In dem Fall sind sowohl psychotherapeutische Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen weiterhin mindestens in einem Umfang von 50 Minuten im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu erbringen.

Elektronische Patientenakte „für alle“ Was gilt es ab 2025 zu beachten?

Information zur Elektronischen Patientenakte (ePA)

(LPK BW)

Bereits seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, den GKV-Versicherten die elektronische Patientenakte (im Folgenden: ePA) anzubieten. Bislang konnten GKV-Versicherte noch frei wählen, ob sie sich die ePA einrichten lassen möchten. Die GKV-Versicherten mussten die Einrichtung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen („Opt-in-Verfahren“). Von dieser Möglichkeit haben die GKV-Versicherten aber in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht.

Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zum elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erweitert

Anmeldung für die nächsten drei Termine wieder möglich!

(LPK BW)

Erfreuliche Nachrichten aus der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Die maximale Teilnehmerzahl für die Informationsveranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erhöht. Die Anmeldung für die nächsten drei Termine ist wieder unter folgendem Link möglich: https://forms.office.com/e/5B7gyN3Pkq  möglich.  

OBEON – Orientierungshilfe und Beratung online für Menschen in seelischen Belastungssituationen sowie deren Angehörige

(LPK BW)

Psychische Belastungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet, doch oft wissen Betroffene und ihre Angehörigen nicht, wie sie mit ihrer Situation umgehen sollen. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. hat mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums die Plattform OBEON (Orientierung und Beratung Online) ins Leben gerufen, um Menschen in seelischen Belastungssituationen schnell und effizient zu unterstützen und ihnen den Zugang zu den richtigen Hilfsangeboten zu erleichtern.

2025 kommt die „ePA für alle“ – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?

BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur neuen elektronischen Patientenakte

(BPtK)

Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

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