E-Health

Videobehandlung in Psychotherapie seit dem 1. Oktober 2019 abrechenbar

Technische und fachliche Standards im Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt

(BPtK)

Psychotherapeutische Behandlungen können seit dem 1. Oktober 2019 auch per Videotelefonat erbracht und abgerechnet werden. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurden Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen haben nun auch die erforderliche Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) vorgenommen.

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zur 1. Lesung des Digitalen Versorgung-Gesetzes

(BPtK)

Der Deutsche Bundestag berät morgen in 1. Lesung das Digitale Versorgung-Gesetz (BT-Drs. 19/13438). Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, damit Gesundheits-Apps nicht die Patientensicherheit gefährden. Dazu gehört insbesondere die Forderung, dass digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen nachweisen müssen, dass sie überhaupt wirksam sind, und zwar durch klinische Studien mit Kontrollgruppe. Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz

(BPtK)

Gesundheits-Apps können die Versorgung psychisch kranker Menschen ergänzen. Durch sie lassen sich psychotherapeutische Behandlungen intensivieren, indem Psychotherapeuten sie gezielt einsetzen, um beispielsweise die Bewältigung angstauslösender Situationen wirksamer üben zu können. Sie können das psychotherapeutische Angebot auch erweitern, weil sie zwischen den Gesprächsterminen zusätzliche Behandlungseinheiten oder Übungen auch ohne den Psychotherapeuten ermöglichen. Einige Patienten können so mit Unterstützung einer App allein an ihren Beschwerden arbeiten.

Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften Patientenschutz bei Gesundheits-Apps, wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und Heilmittel.

Patienten vor Fehlbehandlungen schützen

BPtK fordert besseren Patientenschutz im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung wirksam unterstützen können. Der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgunggesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Schutz von psychisch kranken Menschen nicht ausreichend

BPtK warnt vor elektronischer Patientenakte

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt psychisch kranke Menschen davor, die elektronische Patientenakte, wie sie bisher im Digitalen Versorgung-Gesetz geplant ist, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patienten notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Psychisch kranke Menschen müssen im Einzelnen darüber entscheiden können, wer zum Beispiel von einer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik oder mit einem Antidepressivum erfährt.

Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung geregelt

Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung unzureichend

(BPtK)

In Zukunft sollen psychotherapeutische Behandlungen auch per Videotelefonat erbracht werden können. Mit einer entsprechenden Anpassung der Psychotherapie-Vereinbarung sind GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nachgekommen. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen im unmittelbaren Kontakt können Psychotherapeuten zukünftig ihren Patienten eine Kurz- oder Langzeitbehandlung sowie Rezidivprophylaxen per Video anbieten.

Psychotherapeutische Videobehandlung

Änderungen in der Psychotherapie-Vereinbarung

(BPtK)

Psychotherapeuten werden in Zukunft Behandlungen per Videotelefonat erbringen können. Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Voraussetzungen in der Psychotherapie-Vereinbarung geschaffen. Die Anpassung war notwendig, damit der Bewertungsausschuss seinen Auftrag aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erfüllen kann. Der Bewertungsausschuss soll den Einheitlichen Bewertungsmaßstab so anpassen, dass Videobehandlungen auch in der psychotherapeutischen Versorgung möglich werden. Er muss insbesondere klären, wie solche Behandlungen vergütet werden.

Psychotherapeuten brauchen bessere Rahmenbedingungen

BPtK-Präsident Munz vom Deutschen Psychotherapeutentag im Amt bestätigt

(BPtK)

Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Koblenz am 29. und 30. März 2019 bestätigte mit großer Mehrheit Dr. Dietrich Munz als Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Auch Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop wurde in sein Amt wiedergewählt. Die bisherige Beisitzerin Dr. Andrea Benecke rückte zur Vizepräsidentin auf. Wolfgang Schreck blieb Beisitzer und für den nicht mehr antretenden Peter Lehndorfer wurde als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Michaela Willhauck-Fojkar in den Vorstand gewählt.

Noch Plätze frei: Fachtagung „E-Health und psychische Erkrankungen“

am 9./10. Mai 2019 in Dresden

(BPtK)

Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Die oft schlechte Vernetzung zwischen Versorgungssystem und Unternehmen tragen dazu bei. Die vierte Fachtagung in der Reihe „Schnittstellen zwischen Prävention, Rehabilitation und Psychotherapie“ widmet sich dem Thema „E-Health und psychische Erkrankungen“. Sie findet am 9. und 10.

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