BPtK-Vorstand Dr. Andrea Benecke skizzierte, wie die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) auf der Basis der Reform der Psychotherapeutenausbildung weiterentwickelt werden könnte. Sie machte deutlich, dass bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform die Landespsychotherapeutenkammern Weiterbildungsordnungen verabschiedet und Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugte anerkannt haben müssen, wenn der im Gesetzentwurf skizzierte Zeitplan so beibehalten werde. Es liege im Interesse der Profession, dass sich die Landeskammern an einer Musterweiterbildungsordnung orientieren. Diese müsse im breiten Diskurs mithilfe der Kammern, der Fachgesellschaften und der Berufsverbände gemeinsam entwickelt werden. Dabei könne an die guten Erfahrungen im Projekt Transition angeknüpft werden.
Der BPtK-Vorstand schlage daher vor, dass die Planung und Steuerung des Projektes beim Vorstand und der Bund-Länder-AG, in der die Kammerpräsidenten und Vertreter der KJP aus dem Länderrat, liege. Dabei sei es hilfreich, dass der gesamte Entwicklungsprozess durch eine ständige Kommission der Kammerjuristen fachlich begleitet werde. Für die inhaltliche Arbeit könne sich der Vorstand vorstellen, eine übergeordnete AG Weiterbildung zu bilden, die zusammen mit Unterarbeitsgruppen Entwürfe auf der Basis der Ergebnisse von Fachgesprächen und Onlinebefragungen entwickelt. Sie hoffe, dass es mit solch einer Matrixstruktur gelingt, das Gemeinsame und Spezifische in den Altersgebieten, aber auch für den ambulanten, stationären und institutionellen Bereich der Weiterbildung adäquat zu berücksichtigen. Dabei sei es von großer Bedeutung, auch die verfahrensspezifische Sicht zum Tragen zu bringen, zum Beispiel durch Fachgespräche und Onlinebefragungen.
Dr. Andrea Benecke beschrieb, wie in einem solchen Projekt die Details der MWBO erarbeitet werden können. Ziel müsse es sein, für den kommenden Herbst-DPT grundlegende Strukturentscheidungen zu Gebieten, Verfahren und Kompetenzorientierung zu erarbeiten und dem DPT vorzulegen. Für den darauffolgenden Frühjahrs-DPT im Jahr 2020 sollte der Rohentwurf der MWBO vorliegen. Auf dem Herbst-DPT 2020 könne so ein erster MWBO-Entwurf beraten werden. Auf der Basis der Rückmeldungen könne es dann gelingen, im Frühjahr 2021 eine Musterweiterbildungsordnung zu verabschieden, an der sich dann Landespsychotherapeutenkammern orientieren könnten. So könnten im Herbst 2022 alle Psychotherapeutenkammern über Weiterbildungsordnungen verfügen und damit die Voraussetzungen für Weiterbildungen zum Fachpsychotherapeuten schaffen.
Übergangsregelungen für KJP
In der sich anschließenden Debatte thematisierten viele KJP die Notwendigkeit, angemessene Übergangsregelungen zu finden. Zumindest müssten die berufsrechtlichen Fallen, die für die jetzigen KJP bestünden, ausgeräumt werden. KJP müssten in die Lage versetzt werden, Jugendliche im Transitionsalter zu versorgen. Auch müsse man im Kontext der Prävention für Kinder psychisch kranker Eltern psychotherapeutisch mit den Eltern arbeiten können. Eine entsprechende Erweiterung der KJP-Behandlungsbefugnis werde zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher beitragen können. Hier müsse es eine Öffnung im Gesetz geben, die die Kammern dann mit Angeboten in der Fort- und Weiterbildung inhaltlich füllen könnten.
Probleme der Psychotherapeuten in Ausbildung
Eine Vertreterin des Sprecherteams der Bundeskonferenz Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) betonte die Notwendigkeit einer Lösung für die Psychotherapeuten in Ausbildung, die von der Reform noch nicht profitieren können. Außerdem müsse es eine ausreichend lange Übergangszeit geben. Es sei wichtig, dass Ausbildungsinstitute so lange entsprechende Qualifizierungen anbieten, wie die Übergangszeit währt. Es müsse verhindert werden, dass diese Ausbildungsangebote nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus verkürzt werden, da sonst ein zusätzlicher Druck auf die heutigen Psychotherapeuten in Ausbildung entstehe.
Berufsgruppenübergreifende koordinierte strukturierte Versorgung