Ausbildung

Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW

LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassen

(LPK BW)

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. 

LPK-Info-Veranstaltungen zur Weiterbildung in der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie

(LPK BW)

In mehreren Veranstaltungen informierte die LPK Träger der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie über die Reform der Ausbildung von Psychotherapeut*innen und die künftige Weiterbildung im institutionellen Bereich. Einführend stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz jeweils den neuen Studiengang zur Approbation und die Struktur der künftigen Weiterbildung dar. Zur Bedeutung und Rolle der Psychotherapeut*innen in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung referierten dann Ullrich Böttinger und Dr. Esther Stroe-Kunold.

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW)

Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW)

Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung.

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeut*in

Was kommt nach dem Studium? Informationen für Student*innen

(BPtK)

Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Wer künftig eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben.

Die BPtK hat für Student*innen einen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapeutenausbildung zusammenfasst und insbesondere über die Weiterbildung nach dem Studium informiert.

PTI-Ausschuss wagt und gestaltet den zweimal verschobenen nächsten Landespsychotherapeutentag in Präsenz am 1. Juli 2022 in Stuttgart

(LPK BW)

In der Ausschuss-Sitzung am 9.2.2022 wurde beschlossen, dass der Landespsychotherapeutentag der Angestellten, zweimal verschoben wegen der Pandemie und letztmals 2018 durchgeführt, am 1. Juli 2022 wieder in Stuttgart in Präsenz stattfinden wird. Angesprochen werden vor allem Kolleg*innen der vielfältigen Arbeitsfelder der angestellten Psychotherapeut*innen in Kliniken und in institutionellen Einrichtungen.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) im Gespräch mit LPK-Vorstand und PiA-Vertreterinnen

Vormerken und anmelden: 12.02.2022, 14-17h: Videokonferenz für alle PiAs, die LPK-Mitglied sind (oder es werden wollen)

(LPK BW)

Schreiben der PiA-Vertreterinnen in der LPK BW sowie des Vorstands:

Liebe PiA-Mitglieder,

wir wollen Euch gerne im neuen Jahr zu einer Zoom-Videokonferenz der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

am Samstag, den 12. Februar 2022 von 14.00 bis 17.00 Uhr

einladen.

Vertreterversammlung (VV) am 22./23. Oktober in Stuttgart

(LPK BW)

Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.

Die neue Aus- und Weiterbildung in Psychotherapie - was verändert sich in den Kliniken?

Landespsychologenkonferenz am 12.10.2021 im Zentrum für Psychiatrie Ravensburg

(LPK BW)

Am 12. Oktober findet im Zentrum für Psychiatrie Weissenau am Nachmittag (13:00 – 16:45) eine Tagung für Psychotherapeuten der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und den teilstationären Einrichtungen statt, und für PiAs und Studierende im Berufspraktikum. Im Fokus steht das Thema „Die neue Aus- und Weiterbildung - Was verändert sich in den Kliniken?

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK)

Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.

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