Ausbildung

Kammerpräsident im Gespräch mit dem Aktionsbündnis PTW-Forum

(LPK BW)

Am 31.01.2025 fand ein Treffen zwischen dem Präsidenten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW), Dr. Dietrich Munz, und der Vertreterin des PTW-Forums, Jana Lausch, statt.

Das „PTW-Forum“ wurde Mitte 2024 gegründet. Es versteht sich als bundesweite Vertretung für alle Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und wird regionale Strukturen in den Bundesländern aufbauen, um eine unabhängige Interessenvertretung zu etablieren.

Sarah Mae Fischer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung in die Vertreterversammlung gewählt

(LPK BW)

Am Abend des 15. Januar 2025 hat die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung (PiA und Masterstudierende) virtuell getagt. Von insgesamt 466 freiwilligen Kammermitgliedern in Ausbildung haben 60 Personen teilgenommen, sodass die Beschlussfähigkeit gesichert war. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die Wahl einer Vertretung der Ausbildungsteilnehmer*innen in die Vertreterversammlung der Kammer

Konsequent für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Diotima-Ehrenpreis 2024 an Prof. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer

(LPK BW)

Prof. Dr. Silvia Schneider und Peter Lehndorfer erhalten heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeut*innen, die sich in besonderem Maße für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verdient gemacht haben.

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

Neues Prüfungsformat der Parcoursprüfung ist geeignete Übergangslösung

(BPtK)

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird das Prüfungsformat der Parcoursprüfungen am Ende des Studiums vereinfacht. Die vom Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrates geänderte Fassung tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung durch die LPK BW

LPK BW hat erste Weiterbildungsstätte zugelassen

(LPK BW)

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich bekanntlich das Verfahren zur Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 1. Januar 2023 für Psychotherapeut*innen in Baden-Württemberg hat die Landespsychotherapeutenkammer (LPK BW) aktiv an der Umsetzung der Vorgaben dieser Reform gearbeitet. 

LPK-Info-Veranstaltungen zur Weiterbildung in der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie

(LPK BW)

In mehreren Veranstaltungen informierte die LPK Träger der Jugendhilfe, Paar- und Lebensberatung sowie der Gemeindepsychiatrie über die Reform der Ausbildung von Psychotherapeut*innen und die künftige Weiterbildung im institutionellen Bereich. Einführend stellte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz jeweils den neuen Studiengang zur Approbation und die Struktur der künftigen Weiterbildung dar. Zur Bedeutung und Rolle der Psychotherapeut*innen in der Jugendhilfe und Paar- und Lebensberatung referierten dann Ullrich Böttinger und Dr. Esther Stroe-Kunold.

LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW)

Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung auf der LPK-Homepage

(LPK BW)

Mit Wirkung zum 01.09.2020 ist die Ausbildung und der Zugang zu den Berufen durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das neue Studium ist praxisorientierter und berechtigt bereits zur Berufsausübung.

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeut*in

Was kommt nach dem Studium? Informationen für Student*innen

(BPtK)

Die Ausbildung zur Psychotherapeut*in ist seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Wer künftig eigenverantwortlich als Psychotherapeut*in arbeiten möchte, muss dafür zunächst ein speziell ausgerichtetes Studium abschließen und danach eine fünfjährige Weiterbildung absolvieren. Wie für das Studium gibt es auch für die Weiterbildung Vorgaben.

Die BPtK hat für Student*innen einen Ratgeber veröffentlicht, der die wichtigsten Regelungen der neuen Psychotherapeutenausbildung zusammenfasst und insbesondere über die Weiterbildung nach dem Studium informiert.

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