Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag in Koblenz hat am 30. März die Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant, unterstützt. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung. Mit einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung gelten zukünftig auch für Psychotherapeuten die bei anderen Heilberufen bewährten Strukturen.
Ausbildung
Klarstellung IV: Ärzte gefährden berufliche Selbstverwaltung
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten tragen als Heilberufe eine besondere Verantwortung. Der Gesetzgeber hat wesentliche Regelungen zur Ausübung dieser Berufe den Professionen übertragen. Die Kammern legen deshalb die Regeln der Berufsausübung selbst fest. Diese Delegation von Verantwortung durch den Staat drückt sich zum Beispiel darin aus, dass die Bundesärzteordnung die ärztliche Heilkunde in keiner Weise einschränkt. Ärztliche Berufsausübung ist definiert als die Ausübung von Heilkunde durch einen "Arzt" oder eine "Ärztin".
Klarstellung III: Auch körperlich Kranke brauchen Psychotherapeuten
Psychotherapie gehört ergänzend zu den organmedizinischen Therapien, z. B. in der Onkologie, Kardiologie, Diabetologie und Schmerztherapie, zu den evidenzbasierten Behandlungen. "Bei lebensbedrohlichen und chronisch verlaufenden körperlichen Erkrankungen unterschätzen Ärzte häufig noch die psychischen Einflussfaktoren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Körperlich kranke Menschen brauchen deshalb häufig auch Psychotherapie.
Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken
Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.
Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten
Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 11.03.2019 in seiner konstituierenden Sitzung für die fünfte Amtsperiode (2019 - 2023) als Vorsitzende Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Münster, und Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena, gewählt.
Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege.
Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“
Offener Brief zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Sehr geehrter, lieber Kollege Professor Montgomery,
wir sind erstaunt über Ihre vehemente Ablehnung des Referentenentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Als Ärzte sind Sie von dieser Reform nur am Rande betroffen. Alles, was Ärzte psychotherapeutisch tun und lernen, bleibt in Ihren Händen und wird durch das geplante Gesetz nicht geändert.
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Anfang Januar hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Künftig soll die Qualifizierungsstruktur, die sich im Gesundheitswesen bei anderen Heilberufen bewährt hat, auch für Psychotherapeuten gelten. Damit liegt ein Gesetzentwurf vor, der in seinen wesentlichen Elementen den Forderungen der deutschen Psychotherapeutenschaft entspricht. Ein neues BPtK-Spezial informiert kompakt über die Inhalte des Reformkonzepts der Psychotherapeutenschaft und den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.