Offener Brief zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK stellt Aussagen von BÄK-Präsidenten Montgomery richtig

(BPtK)

Sehr geehrter, lieber Kollege Professor Montgomery,

wir sind erstaunt über Ihre vehemente Ablehnung des Referentenentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Als Ärzte sind Sie von dieser Reform nur am Rande betroffen. Alles, was Ärzte psychotherapeutisch tun und lernen, bleibt in Ihren Händen und wird durch das geplante Gesetz nicht geändert.

Das Psychotherapeutengesetz greift an keiner Stelle in die ärztliche Aus- und Weiterbildung ein. In der ärztlichen Aus- und Weiterbildung besteht auch kein offensichtlicher Reformbedarf. Auf Ihre Ausbildung hatte die Bologna-Reform der europäischen Studienabschlüsse keine Auswirkungen, weil das Medizinstudium als Staatsexamensstudiengang geregelt ist. Die anschließende ärztliche Weiterbildung erfolgt für Ihren Nachwuchs in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit tariflich geregeltem Gehalt, sodass Ärzte in der Qualifizierung nach dem Studium nicht in prekäre Lebenslagen geraten. Um beides geht es aber in der anstehenden Reform der Psychotherapeutenausbildung. Mit der Reform soll nur nachvollzogen werden, was für Ärzte längst selbstverständlich ist.

Bedenklich finden wir, dass Sie bei Ihrer Kritik mit den Ängsten unserer Patienten spielen. Anlass zu dieser Sorge besteht in keiner Weise. Die Patientensicherheit ist bei Psychotherapeuten durch ihre umfassende Ausbildung und durch das Sozial- und Berufsrecht heute auf hohem Niveau gesichert. Die Reform ändert daran nichts. Der Patientenschutz ist in psychotherapeutischer Behandlung sogar zweifach gesichert. Jeder Psychotherapeut ist dazu qualifiziert festzustellen, wann es Sinn macht, einen Arzt hinzuzuziehen. Diese selbstverständliche Sorgfaltspflicht wird durch die gesetzliche Pflicht, einen Konsiliarbericht einzuholen (§ 28 Absatz 3 SGB V), noch einmal unterfüttert.

Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde vor 20 Jahren durch die wegweisende Integration der beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in das deutsche Gesundheitssystem eine entscheidende Verbesserung der Versorgung von psychisch kranken Menschen erreicht. Das Gesetz schuf die beiden Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und gliederte sie in die vertragsärztliche Versorgung ein. Gesetzlich Krankenversicherte haben seitdem einen direkten Zugang zu Psychotherapeuten, egal ob diese zuvor Medizin, Psychologie oder Soziale Arbeit studiert haben. Psychische Erkrankungen werden von diesen eigenverantwortlich diagnostiziert und, wenn erforderlich, psychotherapeutisch behandelt. Diese seit mehr als 20 Jahren gelebte Versorgung jetzt als Ausgliederung psychisch kranker Menschen wahrnehmen zu wollen, ist grotesk und geht an den Realitäten vorbei.

Heilberufe sind auf Kooperation und Koordination der Versorgung angewiesen, um ihren multimorbiden und chronisch kranken Patienten gerecht zu werden. Diese gute Kooperation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten in der Versorgungspraxis passt so gar nicht zu Ihrer Stellungnahme und dem im Ärzteblatt (22. Februar 2019) veröffentlichten Gastbeitrag.

Die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist dringend reformbedürftig. Nur mit einer grundlegenden Reform kann sichergestellt werden, dass trotz der Bologna-Reform alle Psychotherapeuten über einen Hochschulabschluss auf Masterniveau verfügen und, dass unser Nachwuchs nach dem Studium nicht länger in prekären Verhältnissen leben muss und in sozialversicherungspflichtiger Anstellung die Weiterbildung absolvieren kann. Diese Ziele verfolgt das Reformvorhaben der Bundesregierung. Deshalb halten wir die geplante Reform für wegweisend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietrich Munz
Präsident der BPtK

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