Ausbildung

AFW/QS-Ressortleiter Dr. Jürgen Schmidt in den Ruhestand verabschiedet

(LPK BW)

Zum Ende des Jahres 2020 geht der langjährige Leiter des Ressorts Aus-, Fort- und Weiterbildung der LPK Baden-Württemberg, Dr. Jürgen Schmidt, in den Ruhestand. Er kam im Frühsommer 2004 zur LPK, die damals, kurz nach ihrer Gründung 2001 noch im Aufbau war. Der damalige Vorstand unter Führung des ersten Kammerpräsidenten Detlev Kommer hatte ihn für das neu geschaffene Ressort AFW verpflichtet.

LPK-Vertreterversammlung am 23./24.10.2020

Zwei wichtige Resolutionen verabschiedet

(LPK BW)

Bedingt durch die Coronapandemie konnten sich die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) nicht persönlich, sondern nur im Rahmen einer Videokonferenz treffen. Dank der hervorragenden Vorbereitung und Betreuung durch die Kammergeschäftsstelle konnte die Veranstaltung, die für die Beteiligten in dieser Form Neuland war, erfolgreich durchgeführt werden.

Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie

Erste Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes

(BPtK)

Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr.

Reform der Psychotherapeutenausbildung „auf gutem Weg“

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Am 1. September tritt die Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder und die Universitäten bei ihrer Umsetzung „auf einem guten Weg“ sind, antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21270).

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK)

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Mindestens 1.000 Euro Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

BPtK-Information zur Vergütung während der Praktischen Tätigkeit 1

(BPtK)

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung müssen Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) ab dem 1. September 2020 während des Psychiatriejahres (Praktische Tätigkeit 1) vergütet werden. Zukünftig ist eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat zu zahlen, wenn der Ausbildungsabschnitt in Vollzeitform absolviert wird. Für die Krankenhäuser entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten, da die Krankenkassen diese Mindestvergütung übernehmen müssen. Damit wird die insgesamt prekäre Ausbildungssituation in diesem Ausbildungsabschnitt etwas verbessert.

Qualifikationsanforderungen für Systemische Therapie geregelt

Fachkunde kann ab sofort im Arztregister eingetragen werden

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hatte am 22. November 2019 die Systemische Therapie als weiteres Psychotherapieverfahren zugelassen. Seit dem 1. März 2020 stehen auch die Qualifikationsanforderungen fest, die notwendig sind, um die Systemische Therapie bei Erwachsenen abrechnen zu können. Für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen fehlen damit nur noch die Abrechnungsziffern im EBM. Der Bewertungsausschuss wird sie voraussichtlich bis zum 1. Juli 2020 beschließen und in Kraft setzen.

Landeskongress Gesundheit 2020

(LPK BW)

Der 5. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg fand am 7. Februar 2020 in der Messe Stuttgart statt. Der 2016 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und einigen großen Krankenkassen ins Leben gerufene Kongress stand diesmal unter dem Motto „Zukunftssicherung Gesundheit“ und versammelte ca. 300 Entscheidungsträger aus Ärzteschaft, Verbänden und Krankenkassen sowie politische Vertreter*innen, um den aktuellen Stand und Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen zu diskutieren.

PiA-Treffen in der LPK-Geschäftsstelle

(LPK BW)

Die beiden PiA-Vertreterinnen der LPK Baden-Württemberg, Anna Stylianupoulou und Alexandra König, hatten am 1. Februar 2020 gemeinsam mit LPK-Vorstandmitglied Birgitt Lackus-Reitter die PiA-Mitglieder der Kammer zu einem Treffen in die Geschäftsstelle der LPK BW eingeladen. Als Gast war auch Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz anwesend. Dieser referierte zunächst über die Struktur der Kammer, ihre Aufgaben, Ziele und Pflichten als Vertretung der Psychotherapeut*innen im Land und als Körperschaft öffentlichen Rechts.

Neue Maßstäbe in der psychotherapeutischen Versorgung

Bundesrat stimmt Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen zu

(BPtK)

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einer Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen mit eigenen Änderungen zugestimmt. Setzt die Bundesregierung die Änderungen um, tritt die Verordnung am 1. September 2020 in Kraft. „Psychotherapeut*innen werden unter Beachtung der Patientensicherheit künftig bereits im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums wissenschaftlich und praktisch so umfangreich für die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ausgebildet, dass sie eine Approbation erhalten können“, erklärt Dr.

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