Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.
Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.
Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.