LPK-Info-Veranstaltungen Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte“

(LPK BW)

Mit zwei Online-Veranstaltungen am 03.07. und 10.07.23 gaben LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz und Vizepräsident Marin Klett eine Übersicht zu den Themen „Praxen/MVZ/Institutsambulanzen als Weiterbildungsstätte und Antragstellung“, an denen über 150 interessierte Praxisinhaber*innen sowie über 80 Vertreter*innen von Institutsambulanzen teilnahmen.

Hintergrund war die neue Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung, in der der Berufszugang und Qualifikationsweg der Psychotherapeut*innen mit Wirkung zum 01.09.2020 neu geregelt und das Psychotherapeutengesetz entsprechend geändert wurde.

Wie Dr. Munz ausführte, erfolgt der neue Weg zur Approbation durch ein Studium der Psychotherapie (bestehend aus einem dreijährigen polyvalenten Bachelorstudium und einem zweijährigem spezialisierten Masterstudium). Das Studium ende mit der Approbation, die auch zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ berechtigt. Für den Arztregistereintrag und Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“) ist allerdings eine anschließende fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in zwingend. Aus diesem Grunde gewinne diese erheblich an Bedeutung. In der Veranstaltung wurde zunächst die Weiterbildung kurz erläutert und dargestellt, wie die Weiterbildung in Praxen oder MVZ sowie in Institutsambulanzen angeboten werden kann. Darüber hinaus wurde die hierfür nötige Antragstellung erklärt.

Martin Klett und Dr. Dietrich Munz

In der Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut*in für „Erwachsene“ oder für „Kinder und Jugendliche“ sowie für „Neuropsychologische Psychotherapie“ sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung im stationären (Krankenhäuser, Reha-Kliniken) und zwei Jahre im ambulanten Setting (Weiterbildungsinstitute, Praxen, MVZ) vorgeschrieben.

Ziel der LPK BW ist es, den neu approbierten Psychotherapeut*innen, die fünfjährige Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen zu ermöglichen. Die Kammer ist für die Zulassung von Weiterbildungsstätten sowie für die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis zuständig. Entsprechende Erläuterungen und an die Kammer zu richtende Antragsformulare lassen sich bereits auf der Homepage der LPK BW aufrufen.

Ein ausführlicherer Bericht zu den beiden Veranstaltungen, zu denen es auch viele Rückfragen der Teilnehmer*innen gab, die von Martin Klett moderiert und zusammen mit Dr. Dietrich Munz beantwortet wurden, folgt demnächst.

Die Folien des Vortrags (für beide Veranstaltungen identisch) stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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