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Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. Dezember weiter unbegrenzt möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?“

Teilnahme an BPtK-Onlinebefragung noch bis Mitte August möglich

(BPtK)

Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen.

Corona Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und Abrechnung der Hygienepauschale weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona Pandemie weiterhin unbürokratisch per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf hatten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung verlängert

Telefonische Beratung nicht mehr möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?”

BPtK startet Onlinebefragung von Psychotherapeut*innen

(BPtK)

Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen.

Webasiertes Seminar "Videobehandlung in Corona-Zeiten" mit Mathias Heinicke

(LPK BW)

Am 13.05.2020 betrat auch die LPK BW Neuland in Sachen Digitalisierung und führte erstmals eine Fortbildungsveranstaltung als webasiertes Seminar durch. Mathias Heinicke referierte über die seit Januar 2020 bestehende Möglichkeit der Psychotherapie per Video-Modul, deren Nutzung durch die Corona-Krise sehr rasch in größerem Umfang erforderlich wurde. Die Gesprächssituation stellt PatientInnen und TherapeutInnen vor besondere Herausforderungen.

Unbürokratische telefonische Beratung und Behandlung per Videotelefonat

Sonderregeln für Privatversicherte während der Corona-Pandemie

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie unbürokratischer per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet.

„Der Schutzraum der Praxis fehlt“

BPtK-Reader: Erfahrungen von Psychotherapeut*innen in der Coronakrise

(BPtK)

Die Coronakrise hat auch die psychotherapeutische Beratung und Behandlung erheblich verändert. Hygieneregeln hielten Einzug in die psychotherapeutische Praxis, Patient*innen in Quarantäne mussten per Videogespräch versorgt werden, tagesklinische Angebote fielen weg. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat diese Entwicklung von Anfang an begleitet und die Erfahrungen mit Psychotherapie im Ausnahmezustand dokumentiert.

Leitfaden für die Prüfung von Gesundheits-Apps veröffentlicht

BfArM-Verzeichnis schafft die erforderliche Transparenz

(BPtK)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seinen Leitfaden zur Prüfung von Gesundheits-Apps, die Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen ihren Patient*innen verschreiben können, veröffentlicht. „Sehr wichtig ist, dass im Verzeichnis erkennbar sein wird, ob die Gesundheits-App bereits auf ihre Wirksamkeit geprüft oder nur zur Probe zugelassen ist“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Keine vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte

BPtK: Patient*innen brauchen Hoheit über ihre Daten von Anfang an

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte auf Kosten des Datenschutzes, wie sie heute mit der 1. Lesung des Patientendaten-Schutzgesetzes geplant ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann zum 1. Januar 2021 technisch nicht sicherstellen, dass Versicherte die Hoheit über ihre elektronische Patientenakte haben. Dafür wäre insbesondere notwendig, dass sie für einzelne Dokumente, wie z. B. ärztliche Verordnungen, regeln können, wer sie lesen darf.

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