Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Auch längere telefonische Beratungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Je Termin sind 30 Minuten Telefonberatung abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden.

Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr nach Nummer 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

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