Psychotherapeutische Akutbehandlung künftig per Video möglich

Bundestag beschließt notwendige Flexibilität in akuten Krisen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können künftig Behandlungen in akuten Krisen auch per Video anbieten. Das hat der Deutschen Bundestag heute in der 2./3. Lesung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beschlossen. „Damit hat der Gesetzgeber eine unverständliche Beschränkung für schnelle und flexible Hilfe in akuten psychischen Notlagen beseitigt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Gerade Menschen, die kurzfristig professionelle Unterstützung benötigen, damit sie nicht ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen, kann künftig auch per Videogespräch geholfen werden.“

Die Akutbehandlung besteht aus bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten. Ein einzelner Behandlungstermin kann aus mehreren solcher Einheiten bestehen, zum Beispiel viermal 25 Minuten. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.

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