E-Health

Patientenentscheidung über Verordnungsdaten sichern

BPtK zum Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

(BPtK)

Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) trifft Regelungen zur Digitalisierung. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Versorgung von psychisch kranken Menschen. Aktuell ist vorgesehen, dass Daten aus elektronischen Verordnungen von Arzneimitteln oder digitalen Anwendungen an Krankenkassen, Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Leistungserbringer*innen weitergegeben werden, wenn Patient*innen dem zustimmen.

BPtK: Online-Fortbildungsreihe „Digitalisierung in der Psychotherapie“ startet

Vier Module einzeln oder gemeinsam buchbar

(BPtK)

Die Digitalisierung trägt dazu bei, dass der Zugang zu Informationen, auch zu psychotherapeutischem Wissen, für Patient*innen immer leichter möglich ist. Zugleich ermöglicht sie es, räumliche Distanzen zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen zu überwinden. Videobehandlungen und die Nutzung von Virtual-Reality-Anwendungen werden auch in psychotherapeutischen Behandlungen eingesetzt.

Flexiblere Videobehandlung für Psychotherapeut*innen

Mehr Spielraum bei einzelnen Leistungen

(BPtK)

Die Obergrenze für Videobehandlung bei psychotherapeutischen Leistungen wird zum 1. Juli 2022 flexibler gestaltet. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt. Bisher galt eine Begrenzung auf maximal 30 Prozent für jede einzelne Leistungen (GOP) innerhalb eines Quartals. Künftig können einzelne Leistungen auch deutlich häufiger per Video stattfinden, solange die 30-Prozent-Grenze für genehmigungspflichtige Leistungen insgesamt nicht überschritten wird.

LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW)

Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Die meisten Gesundheits-Apps noch ohne nachgewiesene Wirksamkeit

TK veröffentlicht DiGA-Report 2022

(BPtK)

Mittlerweile können 28 digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verordnet werden. Ihre Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Nur acht der zugelassenen Gesundheits-Apps konnten bislang jedoch ihre Wirksamkeit nachweisen. Bei den übrigen fehlt noch der Beleg für einen patientenrelevanten Nutzen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien. Das stellt der DiGA-Report der Techniker Krankenkasse (TK) fest.

Videobehandlung nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen

Begrenzungen zum 1. April auf 30 Prozent angehoben

(BPtK)

Der zulässige Umfang der Videobehandlung wurde zum 1. April 2022 angepasst. Die bisher geltenden Grenzen der Behandlungsfälle wurden von 20 auf 30 Prozent erhöht. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patient*innen in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden.

TONI Therapeutische Online-Intervention

Infoveranstaltung am 26.4. für LPK-Mitglieder in der ambulanten vertragspsychotherapeutischen Versorgung

(LPK BW)

Wie bereits berichtet, richtet sich TONI an Psychotherapeut:innen aller Verfahren und umfasst Module zu verschiedenen psychotherapeutischen Inhalten, wie z.B. Selbstwert, Umgang mit Emotionen, Gesundheit oder Achtsamkeit. Psychotherapeut:innen können TONI flexibel in ihren Therapien einsetzen, z.B. um Therapieinhalte zu vertiefen oder zu ergänzen.

Keine verpflichtende elektronische Patientenakte

BPtK kritisiert E-PA-Regelungen in Gesetzentwürfen zur Impfpflicht

(BPtK)

Versicherte sollen künftig zulassen, dass die Krankenkassen in ihrer elektronischen Patientenakte (E-Patientenakte) speichern, wenn sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Das sehen beide Gesetzentwürfe zur Einführung einer Corona-Impfpflicht vor. Die Krankenkassen sollen danach den Impf- und Genesenenstatus in der E-Patientenakte speichern, wenn sich die Versicherte* nicht aktiv dagegen ausgesprochen hat (Opt-Out).

Flexible Nutzung der Videobehandlung weiterhin erforderlich

BPtK fordert Verlängerung der Corona-Sonderregelungen

(BPtK)

Trotz Höchstständen bei der Corona-Inzidenz sollen nach dem Willen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) zum 31. März 2022 die Corona-Sonderregelungen auslaufen. „Die Pandemie ist nicht vorbei. Um Patient*innen zu schützen, müssen Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen weiterhin flexibel per Videobehandlung versorgen können“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Videobehandlung ist in diesen Zeiten unverzichtbar.

E-Health abonnieren