LPK-Vertreterversammlung am 26.03.2022

(LPK BW)

Nach einer Schweigeminute für die Opfer des Ukraine-Krieges und der Erledigung der Formalien stand der Bericht des Vorstandes auf der Tagesordnung. Dabei wurde berichtet, welche Aktivitäten die Kammer in Zusammenarbeit mit der KV und anderen Beteiligten zur Versorgung der durch die Coronapandemie besonders belasteten Kinder- und Jugendlichen getätigt hat. In der diesbezüglichen Task Force des Sozialministeriums konnte erreicht werden, dass auf Antrag die Jobsharing-Grenzen erhöht werden können und auch Ermächtigungen erleichtert werden sollen in besonders schlecht versorgten Regionen.

Der Präsident, Dr. Dietrich Munz, berichtete in Ergänzung zum schriftlichen Vorstandsbericht über aktuelle Themen wie Austausch der elektronischen Heilberufeausweise, Auswirkungen des Onlinezugangsgesetzes, Stand der Komplexrichtlinie, Aufhebung der Corona Sonderreglungen bezüglich der psychotherapeutischen Berufsausübung etc.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Frage nach schneller psychotherapeutischer Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine. Als wünschenswert wurde befunden, dass die Berufsausübung von ukrainischen Flüchtlingen, die in ihrem Land als Psychotherapeut*innen arbeiteten, unbürokratisch schnell erleichtert werden sollte. Der Vorstand wurde beauftragt, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und sich mit den dafür Zuständigen in Verbindung zu setzen.

Als weiterer Tagesordnungspunkt standen die Weiterbildungsordnungen an. Zunächst wurden an der WBO für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Unstimmigkeiten beseitigt und redaktionelle Änderungen getätigt. Dann erfolgten die Beratung und Beschlussfassung der Weiterbildungsordnung für nach neuem Recht approbierte Psychotherapeut*innen. Dr. Munz referierte den Stand der Musterweiterbildungsordnung, in der anschließenden Diskussion ergaben sich für die WBO der LPK keine Änderungen. Die neue Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen wurde mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen angenommen.

Der durch die neuen gesetzlichen Regelungen entstandene Anpassungsbedarf der Hauptsatzung wurde ebenfalls diskutiert und beschlossen. Zudem wurden auch Regelungen beschlossen bezüglich der Gremien-Videositzungen und digitalen Vertreterversammlungen. Die Wahlordnung wurde ebenfalls den neuen Gegebenheiten angepasst.

Eine Nachhaltigkeitsleitlinie wurde ausführlich diskutiert und beschlossen.

Abschließend wurde die Rolle der Psychotherapeut*innen beim Thema Suizid im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Fürsorge diskutiert sowie auf den kommenden Landespsychotherapeutentag hingewiesen.

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