Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Gespräche sind während der Corona-Pandemie auch per Videotelefonat möglich. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband gestern beschlossen. Danach kann in begründeten Einzelfällen die Beratung und Diagnostik von Patient*innen ohne unmittelbaren Kontakt erfolgen. Insbesondere Quarantäne-Patient*innen sind nicht anders zu versorgen. Aber auch älteren Menschen ist nicht immer zumutbar, das Ansteckungsrisiko auf dem Weg zur Praxis einzugehen.
E-Health
Corona-Krise: Reflexive Veranstaltungen (Intervision, Supervision, Qualitätszirkel) als Online-Veranstaltung
Liebe Kammermitglieder, besondere Situationen erfordern oftmals besondere Lösungen. Das Ressort Fortbildung teilt in Absprache mit dem Vorstand mit, dass es während der Corona-Krise ausnahmsweise für Sie möglich ist, akkreditierte Sitzungen von Supervisionen, Intervisionen und Qualitätszirkel (sog. C2-Veranstaltungen) Online durchzuführen (z. B. per Skype bzw. Video-Konferenz).
Psychotherapeutische Versorgung während der Corona-Epidemie
Psychisch kranke Menschen brauchen auch während der Corona-Epidemie weiter eine psychotherapeutische Versorgung. Psychotherapie findet aber in der Regel von Angesicht zu Angesicht statt. Ist dies überhaupt möglich?
Begrenzung von Videobehandlungen aufgehoben
Psychisch kranke Menschen brauchen während der Corona-Epidemie weiter eine psychotherapeutische Versorgung. Deshalb muss es kurzfristig ermöglicht werden, psychotherapeutische Sprechstunden und Behandlungen auch online per Videotelefonat oder per Telefon durchzuführen. „Wir begrüßen sehr die schnelle Entscheidung, die Begrenzungen von Online-Videobehandlungen aufzuheben“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zu der gestrigen Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen.
Technologischer Fortschritt und schnelle Heilsversprechungen
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird die psychotherapeutische Arbeit verändern. Die Verordnung von Gesundheits-Apps ist ebenso wie die Online-Behandlung per Video bereits rechtlich geregelt.
BPtK: ePA noch nichts für psychisch kranke Menschen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt Menschen mit psychischen Erkrankungen davor, die elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach seinem Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) ab 2021 plant, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patient*innen notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
Patient*innen sind keine Versuchskaninchen
Auch amtlich geprüfte Gesundheits-Apps können künftig immer noch Patient*innen gefährden. Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich.
Anerkennung für den Beruf
Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.
Neue Praxis-Info „Videobehandlung“
Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch per Video behandeln. Eine Videobehandlung kann sich nach psychotherapeutischer Indikationsstellung anbieten, zum Beispiel bei Patienten, die aufgrund körperlicher Erkrankungen nicht regelmäßig eine Praxis aufsuchen können.
Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“