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Jetzt auch Sprechstunde und Probatorik per Videobehandlung möglich

BPtK begrüßt neue Regelungen während der Corona-Pandemie

(BPtK)

Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Gespräche sind während der Corona-Pandemie auch per Videotelefonat möglich. Das haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband gestern beschlossen. Danach kann in begründeten Einzelfällen die Beratung und Diagnostik von Patient*innen ohne unmittelbaren Kontakt erfolgen. Insbesondere Quarantäne-Patient*innen sind nicht anders zu versorgen. Aber auch älteren Menschen ist nicht immer zumutbar, das Ansteckungsrisiko auf dem Weg zur Praxis einzugehen.

Corona-Krise: Reflexive Veranstaltungen (Intervision, Supervision, Qualitätszirkel) als Online-Veranstaltung

(LPK BW)

Liebe Kammermitglieder, besondere Situationen erfordern oftmals besondere Lösungen. Das Ressort Fortbildung teilt in Absprache mit dem Vorstand mit, dass es während der Corona-Krise ausnahmsweise für Sie möglich ist, akkreditierte Sitzungen von Supervisionen, Intervisionen und Qualitätszirkel (sog. C2-Veranstaltungen) Online durchzuführen (z. B. per Skype bzw. Video-Konferenz).

Begrenzung von Videobehandlungen aufgehoben

Psychotherapeutische Versorgung während der Corona-Epidemie

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen brauchen während der Corona-Epidemie weiter eine psychotherapeutische Versorgung. Deshalb muss es kurzfristig ermöglicht werden, psychotherapeutische Sprechstunden und Behandlungen auch online per Videotelefonat oder per Telefon durchzuführen. „Wir begrüßen sehr die schnelle Entscheidung, die Begrenzungen von Online-Videobehandlungen aufzuheben“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zu der gestrigen Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen.

BPtK: ePA noch nichts für psychisch kranke Menschen

Patient*innen brauchen von Anfang an die Datenhoheit

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt Menschen mit psychischen Erkrankungen davor, die elektronischen Patientenakte (ePA), wie sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach seinem Entwurf eines „Patientendaten-Schutzgesetzes“ (PDSG) ab 2021 plant, zu nutzen. „Die elektronische Patientenakte erfüllt bislang nicht die Mindeststandards, die zum Schutz der Patient*innen notwendig sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.

Patient*innen sind keine Versuchskaninchen

BPtK zur Digitalen-Gesundheitsanwendungen-Verordnung

(BPtK)

Auch amtlich geprüfte Gesundheits-Apps können künftig immer noch Patient*innen gefährden. Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich.

Anerkennung für den Beruf

35. Deutscher Psychotherapeutentag würdigt die Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Der 35. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) am 16. November in Berlin war geprägt von der Erleichterung darüber, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die letzten Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hatte. Weitere Themen waren der Klimawandel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Versorgung.

Neue Praxis-Info „Videobehandlung“

BPtK gibt Empfehlungen für den Praxisalltag

(BPtK)

Seit dem 1. Oktober 2019 können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch per Video behandeln. Eine Videobehandlung kann sich nach psychotherapeutischer Indikationsstellung anbieten, zum Beispiel bei Patienten, die aufgrund körperlicher Erkrankungen nicht regelmäßig eine Praxis aufsuchen können.

Nur wirksame Gesundheits-Apps zulassen

BPtK zur Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt grundsätzlich, dass Gesundheits-Apps künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden sollen. „Digitale Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen müssen allerdings nachweisen, dass sie überhaupt wirksam sind“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der heutigen Anhörung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im Deutschen Bundestag. „Bisher ist lediglich vorgesehen, dass sie eine ausreichende technische Funktionalität und Datensicherheit sicherstellen müssen.“

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