Gesetze

39. Deutscher Psychotherapeutentag – digital

Muster-Weiterbildungsordnung und Gesundheitspolitik im Fokus

(BPtK)

Der 39. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 19. und 20. November 2021 die noch fehlenden Teile der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für Psychotherapeut*innen und diskutierte grundsätzliche Positionen zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode. Außerdem wählten die Delegierten Cornelia Metge in den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten

BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK)

Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde.

Neue Bundesregierung: Bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK zum gesundheitspolitischen Programm der Ampelkoalition

(BPtK)

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift die Probleme in der Versorgung psychisch kranker Menschen auf. „Die neue Bundesregierung will die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Sie hat erkannt, dass zu einer leitliniengerechten Versorgung Psychotherapie gehört.“

Schweigepflicht gefährdet

BPtK kritisiert EU-Entwurf zur E-Evidenz-Verordnung

(BPtK)

Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.

Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

(BPtK)

Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.

Kosten und Vergütungsanteile in der Psychotherapeutenausbildung

BPtK veröffentlicht Übersicht

(BPtK)

Seit Juli sind die Ambulanzen der psychotherapeutischen Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute verpflichtet, die aktuelle Höhe der Ausbildungskosten sowie den Anteil der Vergütung, der von ihnen an die Ausbildungsteilnehmer*innen ausgezahlt wird, mitzuteilen (§ 117 Absatz 3c SGB V). Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Übersicht veröffentlicht. Eine Übersicht über die Weiterbildungskosten kann erst ab 2023 erstellt werden, wenn für die Absolvent*innen des neuen Psychotherapie-Studiums Ambulanzen als Weiterbildungsstätten zugelassen sein werden.

Elektronische Patientenakte ePA

Gemeinsame Info-Veranstaltung von gematik und LPK Baden-Württemberg am 20.07.2021

(LPK BW)

Das Thema elektronische Patientenakte ePA beschäftigt vor allem auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in einer Kassen- oder Privatpraxis niedergelassen sind. Die LPK Baden-Württemberg bietet nun hierzu kurzfristig eine Online-Informationsveranstaltung mit bis zu 1000 Teilnehmern zusammen mit der gematik an.  Das Thema brennt vielen auf den Nägeln und wird auch bei unseren Mitgliedern kontrovers diskutiert. Mit der von Kammerpräsident Dr.

BO-Fachtag "Raus mit der Sprache!" - Aktualisierung

Auskunfts- und Schweigepflicht gegenüber Krankenkassen, MDK, Behörden, Polizei und Justiz

(LPK BW)

Psychologische Psychotherapeut*nnen (PP) und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*nnen (KJP) sehen sich im Berufsalltag häufiger mit Anfragen zu Befunden, Behandlungsverläufen und Prognosen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Dabei sind immer Fragen der Auskunfts- und Schweigepflicht zu berücksichtigen.

40 Prozent Vergütungsanteil für PiA in Ausbildungsinstituten

BPtK: Ökonomische Situation der PiA bleibt weiter prekär

(BPtK)

Jede Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) hat seit November 2019 einen Anspruch darauf, von ihren Ausbildungsinstituten mindestens 40 Prozent der Einnahmen aus ihren Patientenbehandlungen zu erhalten. Der Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt, dass hierzu keine neuen Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen erforderlich sind.

Probatorik während der Krankenhausbehandlung auch in der Praxis möglich

GVWG stärkt nahtlose ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung

(BPtK)

Künftig können probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung nicht nur in der Klinik, sondern auch in den psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Dies hat der Deutsche Bundestag mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung klargestellt. Die Patient*innen können außerdem bereits für Probesitzungen zur Gruppen-Psychotherapie in die Praxis kommen.

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