Aktuell plant die Bundesregierung, Asylbewerber*innen den Zugang zur psychotherapeutischen und ärztlichen Versorgung zu erschweren. Zukünftig könnte ihnen drohen, dass sie für 36 statt bisher 18 Monate nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen erhalten. Das würde die Versorgungssituation für psychisch erkrankte Menschen, die Schutz in Deutschland suchen, massiv verschlechtern. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Bundesdirektorenkonferenz (BDK), der Arbeitskreis der Chefärzt*innen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankhäusern in Deutschland (ackpa), Ärzte der Welt, der Berufsverband Deutscher Psychiater und die Deutsch-Türkische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosoziale Gesundheit (DTGPP), fordern in einem gemeinsamen Appell, dass die Bundesregierung von Plänen, den Bezugszeitraum für eingeschränkte Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verlängern, absieht.
»Wer Politik auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden betreibt, handelt unethisch und erhöht sogar die volkswirtschaftlichen Folgekosten“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Das ist Politik ohne Sinn und Verstand. Ich fordere die Bundespolitik deshalb auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen. Denn wenn psychische Erkrankungen zu spät behandelt werden, dauert die Behandlung länger und wird teurer. Mit einer psychischen Erkrankung fällt es außerdem schwerer, Deutsch zu lernen und sich zu integrieren.“
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Entwurfs eines Rückführungsverbesserungsgesetzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde eine entsprechende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes bereits von den Fraktionen der SPD und der FDP thematisiert. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 hatte ebenfalls eine Verlängerung des Bezugszeitraums eingeschränkter Gesundheits- und Sozialleistungen nach dem AsylbLG gefordert.