Am 6. Oktober 2022 fand der zweite Online-KJP-Rechtstag („reloaded“) der LPK Baden-Württemberg statt. Die Tagung wurde vom Ausschuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) zusammen mit der LPK-Geschäftsstelle organisiert und durchgeführt. Leider gab es zu Beginn der Veranstaltung technische Probleme, so dass viele Teilnehmer*inne erst nach ca. 30 Minuten in die Sitzung kamen. Dafür möchte sich die Kammer ausdrücklich entschuldigen. Schwerpunkte der Veranstaltung lag auf den drei Themen:
Gesetze
Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen
Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.
Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Psychiatrie erforderlich
Nach Ansicht der Bundesregierung wurde erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken gemäß des gesetzlichen Auftrags (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V) getan. In diesem ersten Schritt hatte der G-BA 2021 lediglich die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen mit einem eigenen Aufgabenprofil in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ergänzt.
Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet.
Verschlechterungen für psychisch kranke Menschen abwenden
Die bessere Vergütung für die Behandlung von Patient*innen, die eine Praxis zum ersten Mal oder nach längerer Unterbrechung erneut aufsuchen, hat es auch für psychisch kranke Menschen oft leichter gemacht, einen Termin bei einer Fachärzt*in zu finden. Zur Deckung der Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plant die Bundesregierung mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz nun die Abschaffung der Neupatientenregelung.
Patientenentscheidung über Verordnungsdaten sichern
Der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) trifft Regelungen zur Digitalisierung. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Versorgung von psychisch kranken Menschen. Aktuell ist vorgesehen, dass Daten aus elektronischen Verordnungen von Arzneimitteln oder digitalen Anwendungen an Krankenkassen, Unternehmen der privaten Krankenversicherung, Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Leistungserbringer*innen weitergegeben werden, wenn Patient*innen dem zustimmen.
Ambulante Komplexversorgung auf nächste Legislatur verschoben
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verschiebt die notwendigen Korrekturen an der ambulanten Versorgung schwer psychisch Kranker in die nächste Legislaturperiode. „Die ambulante Komplexversorgung wird scheitern, wenn nicht kurzfristig gravierende Fehler behoben werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.
Corona-Sonderregelungen verlängert
Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie wurden einige bisher geltende Sonderregelungen bis ins Frühjahr verlängert.
Aktualisiert: BPtK-Praxis-Info Coronavirus
Aufgrund der neuen bundesweiten Regelungen zu Immunitätsnachweisen von Personen, die in psychotherapeutischen Praxen tätig sind, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Praxis-Info Coronavirus aktualisiert. Die überarbeitete Praxis-Info Coronavirus informiert außerdem über die Regelungen zu Testpflichten in Praxen sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber den Gesundheitsämtern. In einzelnen Bundesländern können davon abweichende Regelungen gelten.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Die LPK-Broschüre „Berufsrecht – eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ wurde aktualisiert und um weitere Kapitel ergänzt. Der LPK-Ausschuss für Psychotherapeutische Versorgung für Kinder- und Jugendliche hat zusammen mit der Rechtsabteilung der Kammer anhand von Fallvignetten und häufigen Fragestellungen aus der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis den rechtlichen Rahmen und die therapeutischen Aspekte aufbereitet.