Gesetze

BPtK fordert Service-Ranking der Krankenkassen

Unabhängige Versichertenbefragung im GPVG verankern

(BPtK)

Mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen die Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung erhalten. Unter anderem sollen Innovationsfondsprojekte in Zukunft vereinfacht als Selektivverträge weitergeführt werden können. Doch die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander und müssen Kosten sparen. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie verschärfen diesen Trend. Das kann sich negativ auf die Versorgung von Versicherten auswirken, die hohe Ausgaben verursachen.

Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen

BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen

(BPtK)

Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland brauchen eine intensivere ambulante Versorgung als bislang möglich. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern sind Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.

Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten

BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

(BPtK)

Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb.

Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet

(BPtK)

Am 18. September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden.

Weichenstellung für mehr Psychotherapie in der Psychiatrie

Erste Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes

(BPtK)

Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben. Dies geht aus dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (BT-Drs. 19/22126) hervor, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. „Patient*innen in psychiatrischen Kliniken erhalten häufig nicht so viel Psychotherapie angeboten, wie es nach Leitlinien erforderlich ist“, erklärt Dr.

Manche Kassen bedrängen Versicherte, die Krankengeld erhalten

Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu psychisch kranken Menschen

(BPtK)

Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen damit beauftragt, ihre Versicherten zu beraten, wenn sie Leistungen ihrer Krankenkasse erhalten. Sind Versicherte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, leistet nicht mehr der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld. Spätestens dann machen Patient*innen Erfahrungen mit deren Krankengeldmanagement.

BPtK-Praxis-Info Krankentransport – aktualisierte Fassung

Informationen zum neuen Verordnungsformular und weiteren Änderungen

(BPtK)

Seit dem 1. Juli 2020 ist für die Verordnung einer Krankenbeförderung ein neues Verordnungsformular zu verwenden. Hierbei wird insbesondere das vereinfachte Genehmigungsverfahren für bestimmte Patientengruppen umgesetzt, das Anfang 2019 mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen worden war. Die entsprechende Änderung der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) war im März 2020 in Kraft getreten.

Reform der Psychotherapeutenausbildung „auf gutem Weg“

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Am 1. September tritt die Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder und die Universitäten bei ihrer Umsetzung „auf einem guten Weg“ sind, antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21270).

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK)

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

Geschlecht und Vornamen selbst bestimmen

BPtK unterstützt Abschaffung des Transsexuellengesetzes

(BPtK)

Transgeschlechtliche Menschen müssen bisher ein aufwändiges bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht z. B. in Personalausweisen ändern wollen. Bislang müssen zwei Sachverständige ihren Wunsch gutachterlich befürworten, damit sie ihre geänderte Geschlechtsidentität auch amtlich dokumentieren können. „Diese Begutachtungspraxis diskriminiert transgeschlechtliche Menschen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Über die geschlechtliche Identität kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst.

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