Gesetze

Raster-Psychotherapie „abgeräumt“

Jens Spahn zieht zurück

(BPtK)

„Es ist sachlich die einzig richtige Entscheidung, den geplanten Änderungsantrag zur Raster-Psychotherapie zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ersatzlos zu streichen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), zur Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen.

Fallbesprechungen werden zukünftig vergütet

Kooperation bei Kindeswohlgefährdung durch das KJSG gestärkt

(BPtK)

Um die Kooperation bei Kindswohlgefährdung zu stärken, werden künftig Fallbesprechungen zwischen Psychotherapeut*innen und Jugendämtern vergütet. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen, dem der Bundesrat am 7. Mai zugestimmt hat. „Eine Verpflichtung zur Kooperation ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Versorgung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die Vergütung sollte sowohl für Videokonferenzen als auch persönliche Fallbesprechungen geregelt werden.“

Keine Raster-Behandlung in der Psychotherapie

BPtK lehnt geplante Eingriffe in die Therapiehoheit im GVWG ab

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert scharf die geplanten Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie. An die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung soll künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange eine Patient*in je nach Erkrankung behandelt werden darf. „Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisiert Dr.

Verzögerungen ohne Verschulden nicht bestrafen

BPtK fordert, Sanktionen beim E-Heilberufsausweis zu streichen

(BPtK)

Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli 2021 eine große Anzahl von Psychotherapeut*innen nicht über den elektronischen Heilberufsausweis (E-HBA) verfügen kann. Eine Ursache ist, dass die notwendigen Anpassungen zu unvorhergesehenen Verzögerungen bei den Kartenherstellern führten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, die Sanktionen für Psychotherapeut*innen zu streichen, die ab dem 1. Juli die elektronische Patientenakte (ePA) weder lesen noch Daten in ihr speichern können, weil sie noch nicht über einen E-HBA verfügen.

Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession

38. Deutscher Psychotherapeutentag am 23./24. April – online

(BPtK)

Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden.

Kinderrechte als Maßstab für eine nachhaltige Politik

BPtK zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und sie damit zu betonen. Die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte von Minderjährigen ist eine wichtige Grundlage, damit Kinder möglichst gute Entwicklungs- und Entfaltungsperspektiven erhalten und sie sich zu eigenständigen Persönlichkeiten frei entwickeln können.

Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

BPtK fordert auch Akutbehandlung per Video zu ermöglichen

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im zweiten Quartal 2021 gelten die aktuellen Sonderregelungen fort. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchgeführt werden, und zwar ohne Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar.

Heranwachsende weiter durch KJP behandelbar

Klarstellung des Bundesinnenministeriums zur Bundes-Beihilfeverordnung

(BPtK)

Heranwachsende bis 21 Jahre können weiterhin eine psychotherapeutische Behandlung bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) beginnen, auch wenn sie in der Krankenfürsorge der Bundesbeamt*innen (Bundesbeihilfe) versichert sind. Dies hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden klargestellt.

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nach § 95d SGB V

Aktualisierung unserer Meldung vom 05.02.2021

(LPK BW)

Durch die Covid-19-Pandemie ist es Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nur noch eingeschränkt möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Auf Anfrage der KBV hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einer weiteren Verlängerung der Frist zugestimmt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

Intersexualität ist keine Krankheit

BPtK begrüßt Verbot von medizinischen Eingriffen an Kindern

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das geplante Verbot von geschlechtsanpassenden Operationen an intersexuellen Neugeborenen und Kindern, die nicht medizinisch notwendig sind. In Deutschland leben schätzungsweise 120.000 Menschen, die weder mit eindeutig männlichen oder weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Sie tragen nicht den geschlechtsspezifischen Chromosomensatz, das Mengenverhältnis ihrer Hormone ist anders oder sie besitzen männliche und weibliche Fortpflanzungsorgane. Bisher werden viele Intersexuelle im frühen Kindesalter operiert.

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