BPtK: Vertrauensschutz im EU-Gesundheitsdatenraum wahren

Gemeinsamer Brief der im BFB organisierten Heilberufe

(BPtK)

Die heilberufliche Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patient*innen müssen bei der Etablierung des EU-Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) gewahrt bleiben. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit weiteren unter dem Dach des deutschen Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) zusammengeschlossenen Körperschaften, Kammern und Standesvertretungen der Heilberufe in einem gemeinsamen Brief an Entscheidungsträger*innen auf EU- und Bundesebene.

„Die geplanten Regelungen zum EU-Gesundheitsdatenraum untergraben die berufliche Schweigepflicht und gefährden den Vertrauensschutz. Patient*innen müssen die Gewissheit haben, dass alles, was sie ihrer Psychotherapeut*in anvertrauen, geheim bleibt“, so Dr. Nikolaus Melcop, BPtK-Vizepräsident. „Die Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten erfordert immer das Einverständnis der Patient*innen. Was analog gilt, gilt auch digital.“

„Psychische Erkrankungen sind für viele Patient*innen mit Scham verbunden, auch weil sie Stigmatisierung fürchten. Patient*innen müssen das Recht haben zu entscheiden, ob und welche Informationen zu psychischen Erkrankungen in ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden sowie ob und welche Gesundheitsdaten sie für Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen. Das muss auf nationaler wie europäischer Ebene rechtlich klar geregelt sein“, so Dr. Dietrich Munz, BPtK-Präsident.

Die EU-Kommission hatte am 3. Mai 2022 einen Verordnungsentwurf für einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) (COM(2022)197) veröffentlicht. Ziel des Verordnungsentwurfs ist, einen gemeinsamen europäischen Datenraum für die Gesundheitsversorgung (Primärnutzung) und Gesundheitsforschung (Sekundärnutzung) zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Psychotherapeut*innen und andere Heilberufe verpflichtet werden sollen, umfassende Behandlungs- und Gesundheitsdaten in die elektronische Patientenakte ihrer Patient*innen einzustellen. Bislang ist nicht vorgesehen, dass Patient*innen in die Nutzung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke explizit einwilligen müssen.

Die BPtK hat in einer Stellungnahme den Verordnungsentwurf kritisiert und gefordert, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen gewahrt bleibt. Eine höchstmögliche Datensicherheit ist bei der Etablierung des EHDS unbedingt erforderlich.

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