Regionale Beratungsangebote gestärkt, Unabhängigkeit fraglich

Bundestag beschließt Stiftung Unabhängige Patientenberatung

(BPtK)

Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Überführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in eine Stiftung beschlossen (BT-Drs. 20/6014). Die Bundespsychotherapeutenkammer hatte für eine unabhängige Organisation als Stifter der UPD geworben. Doch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wird nun Stifter der UPD.

Der GKV-SV erhält damit Einfluss auf die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Unabhängigen Patientenberatung. Die Krankenkassen waren in der Vergangenheit häufiger Anlass dafür, dass Patient*innen die Beratung der UPD wahrgenommen haben. Mit Änderungen am Gesetzentwurf wurden die Mitbestimmungsrechte des GKV-SV sogar noch weiter gestärkt. So wurde die Anzahl der Vertreter*innen des GKV-SV im Stiftungsrat von einer auf zwei Vertreter*innen erhöht und dem GKV-SV mehr Stimmrechte eingeräumt.

In jedem Bundesland sollen zukünftig regionale Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Ratsuchende auch Beratung vor Ort erhalten können, wenn sie digitale und telefonische Informations- und Beratungsangebote nicht nutzen können oder möchten. Der Fortbestand der regionalen Beratungsangebote war zuletzt unsicher und wurde nun wieder gestärkt.

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