Gesetze

Bessere Honorierung von Kurzzeittherapie

BPtK: Ein Schritt zu angemessener Honorierung

(BPtK)

Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine bessere Honorierung für Kurzzeittherapien beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie künftig einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ihren Versorgungsauftrag erfüllt.

Ab 2022: Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens

BPtK: „Substanzieller Eingriff ohne ausreichende Beratung“

(BPtK)

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine grundlegende Reform der Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. „Wir wurden von diesen Regelungen überrascht“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Wegfall der Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung für Psychotherapeuten sind ein substanzieller Eingriff in die psychotherapeutische Versorgung.

Psychotherapeuten stärker in den Medizinischen Dienst einbeziehen

BPtK zur 1. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Bundestag

(BPtK)

Bei der Neuordnung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollte auch psychotherapeutischer Sachverstand mit einbezogen werden. Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes oder Krebserkrankungen, bei deren Behandlung psychische Komorbiditäten mitberücksichtigt werden müssen. Von den Tätigkeiten und Begutachtungen des Medizinischen Dienstes (MD) sind sie daher ebenso betroffen wie die Ärzte und die Pflegeberufe.

„Nach 15 Jahren ein wegweisender Kompromiss“

BPtK begrüßt Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

„Nach 15 Jahren Debatte hat die Bundesregierung einen wegweisenden Kompromiss gefunden“, würdigt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. „Es sichert die Basis, dass psychisch kranke Menschen auch künftig eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung bekommen.“

Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit prüfen

BPtK-Forderungen zum Digitalen Versorgungs-Gesetz

(BPtK)

Gesundheits-Apps können die Versorgung psychisch kranker Menschen ergänzen. Durch sie lassen sich psychotherapeutische Behandlungen intensivieren, indem Psychotherapeuten sie gezielt einsetzen, um beispielsweise die Bewältigung angstauslösender Situationen wirksamer üben zu können. Sie können das psychotherapeutische Angebot auch erweitern, weil sie zwischen den Gesprächsterminen zusätzliche Behandlungseinheiten oder Übungen auch ohne den Psychotherapeuten ermöglichen. Einige Patienten können so mit Unterstützung einer App allein an ihren Beschwerden arbeiten.

Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht

2. Auflage der Mindestanforderungen veröffentlicht

(BPtK)

Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode wurden deshalb fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen vier Jahre machten eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht notwendig. Die Überarbeitungen betreffen insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss und das Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 Absatz 2 FamFG).

Neues Disease-Management-Programm für Patienten mit chronischen Depressionen

G-BA schließt Psychotherapeuten als Koordinatoren der Behandlung aus

(BPtK)

Patienten mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen können sich künftig im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm – DMP) behandeln lassen. Die inhaltlichen Anforderungen für das neue DMP hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 15. August 2019 beschlossen und hat damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das DMP richtet sich an Patienten mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung.

Patienten vor Fehlbehandlungen schützen

BPtK fordert besseren Patientenschutz im Digitalen Versorgung-Gesetz

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass Gesundheits-Apps verstärkt für die Versorgung nutzbar werden sollen. Dafür müssen Gesundheits-Apps aber nachweisen, dass sie eine Behandlung wirksam unterstützen können. Der Beleg eines „positiven Versorgungseffektes“, wie er bisher im Digitalen Versorgunggesetz geplant ist, ist nicht ausreichend.

Mehr Unabhängigkeit und Fachverstand für den Medizinischen Dienst

BPtK begrüßt MDK-Reformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt eine größere Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), wie sie das Bundesgesundheitsministerium plant. „Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes müssen sich an der Versorgung kranker Menschen ausrichten“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Daher ist es richtig, den Verwaltungsrat des MDK neu aufzustellen.“

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