LPK-Vertreterversammlung am 18. März 2023

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung (VV) der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK BW) fand am 18.03.2023 im Steigenberger Hotel Stuttgart statt.

Zu Beginn gedachte die Versammlung des Todes von Hans Metsch, der als Kammermitglied in der Gründungsphase der Kammer aktiv war und lange die LPK-Homepage betreut hat.

Im Vorstandsbericht legte Kammerpräsident Dr. Munz die Aktivitäten der Kammer seit der letzten VV dar. Er informierte zum aktuellen Stand der Weiterbildung und den Aktionen zu deren Finanzierung sowie zum Stand bzgl. e-Logbuch. Weiterhin berichtete er zur neuen Richtlinie zur Komplexversorgung psychisch schwer kranker Menschen.

Vorstand der LPK BW und Versammlungsleitung

Anschließend berichtete er, dass der Vorstand mit dem Sozialministerium ein Gespräch zur Möglichkeit der Errichtung von regionalen Psychotherapeutenschaften geführt habe. Das Ministerium sei der Auffassung, dass für solche regionalen Kreisvereinigungen eine Rechtsgrundlage im Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) eingefügt werden müsse, die die Kammer ermächtigt, die Einzelheiten satzungsrechtlich zu regeln. Das Ministerium hat sich aber dagegen ausgesprochen, eine verpflichtende Mitgliedschaft in den Kreisvereinigungen zu statuieren. Es präferiert, die Regelung für die LPK in einem separaten Absatz im HBKG vorzunehmen. Die vom Vorstand eingerichtete Kommission „Kreispsychotherapeutenschaften“ hat ausführlich zu dieser Einschätzung beraten und den Beschluss gefasst, trotzdem die Etablierung der Kreisvereinigungen, zunächst als Pilotprojekt und noch nicht flächendeckend, voranzutreiben. Der Vorstand und die Geschäftsstelle werden nach Einführung einer Ermächtigungsgrundlage in das HBKG eine Satzung für die Errichtung von Kreisvereinigungen als Pilotprojekt entwerfen und diese mit der Kommission weiter abstimmen.

Plenum der Vertreterversammlung

Im Anschluss informierte Dr. Munz darüber, dass nach dem Erdbeben in der Türkei und Syrien zu erwarten sei, dass viele Betroffene vorübergehend bei in Deutschland lebenden Angehörigen Schutz suchen werden. Eine Organisation in Deutschland sucht aktuell Psychotherapeut*innen, die ehrenamtlich für psychologische Beratungen dieser Betroffenen zur Verfügung stehen. Die Kammer informiert dazu auf ihrer Homepage, auf der sich auch der Link zur Eintragung in eine Behandlerliste findet.
Die im Vorstandsbericht vorgetragenen Punkte wurden in der VV ausgiebig diskutiert. Anschließend wurden Nachtragshaushalte verabschiedet und Änderungen an der Haushalts- und Kassenordnung besprochen und beschlossen.

Breiten Raum nahm die Diskussion zur videogestützten Psychotherapie ein. In der Diskussion wurde auf die Gefahren der Videobehandlung hingewiesen, aber auch auf ihren Nutzen. Weitgehend Konsens bestand, die berufsrechtlichen Regelungen so zu gestalten, dass sie eine insbesondere rein kommerzielle Nutzung verhindert, aber sinnvolle Anwendungen zulässt.

Die Weiterbildungsordnung (WBO) für Psychotherapeuten wurde redaktionell angepasst, und die Bereiche im Abschnitt D um die Psychotherapieverfahren ergänzt. Die WBO für PP und KJP wurde ebenfalls redaktionell bearbeitet.

Weiterhin wurde die Gebührenordnung überarbeitet, auch um die Gebühren im Zusammenhang mit den Antragstellungen bezüglich Anerkennungen von Weiterbildungsstätten und Befugnissen abbilden zu können. Die Versammlung beschloss die vorgeschlagenen Änderungen mit großer Mehrheit. Ebenfalls verabschiedet wurden Änderungen der Entschädigungs- und Reisekostenordnung sowie die Geschäftsordnung für die Versammlung der freiwilligen Mitglieder in Ausbildung.

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