Stationäre Versorgung bei psychischen Erkrankungen mangelhaft

BPtK: „Sprechende Medizin in den psychiatrischen Kliniken stärken“

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine deutliche Erhöhung des therapeutischen Personals in psychiatrischen Kliniken. „Die stationäre Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hinkt viel zu sehr hinter Leitlinienempfehlungen her und ist im Schwerpunkt häufig medikamentös ausgerichtet“, kritisiert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Patientinnen und Patienten insbesondere in psychiatrischen Kliniken bekommen gerade einmal die Hälfte der psychotherapeutischen Gespräche, die für eine gute Versorgung notwendig wären.“

Menschen mit einer Schizophrenie erhielten 2017 im Durchschnitt nicht einmal ein 25-minütiges Einzelgespräch bei Ärzten, Psychotherapeuten oder Psychologen pro Woche. Auch die gruppenpsychotherapeutischen Angebote bestanden im Durchschnitt nur aus einer 25-minütigen Sitzung wöchentlich. Verglichen mit Leitlinienempfehlungen und Expertenmeinungen ist dies deutlich zu wenig. So empfiehlt die Leitlinie Schizophrenie mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche, einschließlich psychotherapeutischer Interventionen zum Beziehungsaufbau, zur Klärung von Behandlungszielen oder zur Herstellung eines Arbeitsbündnisses. Auch die meisten Patienten mit unipolaren Depressionen, Belastungs- und Anpassungsstörungen oder Angsterkrankungen erhalten im Durchschnitt pro Woche nur ein halbstündiges Gespräch mit einem Arzt, Psychotherapeuten oder Psychologen während ihrer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik.

„Die sprechende Medizin in psychiatrischen Kliniken muss deutlich gestärkt werden“, fordert BPtK-Präsident Munz. Der G-BA hat soeben um Stellungnahme zu neuen Personalstandards in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern gebeten. Nach vierjährigen Beratungen will er bis zum 30. September 2019 über bessere Personalstandards in der stationären Versorgung von psychisch akut und schwer kranken Menschen entscheiden. Die Kliniken müssen ihren Patientinnen und Patienten endlich intensivtherapeutische Angebote machen können“, erklärt Munz. „Psychisch kranke Menschen erhalten ambulant oft ein besseres psychotherapeutisches Angebot als in den Kliniken.“

Literatur:

  • Bandelow B., Lueken U., Wolff J. et al., Leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische/psychosomatische Behandlung von Angsterkrankungen. Nervenarzt 87 (3) 2016.
  • DGPPN e.V. (Hrsg.) für die Leitliniengruppe: S3-Leitlinie Schizophrenie. Langfassung, 2019, Version 1.0, zuletzt geändert am 15. März 2019, verfügbar unter: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/038-009.html.
  • PEPP-Browser 2018 (https://download.g-drg.de/PeppBrowser/2018/), eigene Auswertungen.
  • Schnell K., Hochlehnert A., Berger M. et al., Leitlinienentsprechende stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der chronischen Depression, Der Nervenarzt 87 (3) 2016.
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