Corona-Sonderregelungen für gesetzlich Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. Dezember weiter unbegrenzt möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

Dagegen ist die telefonische Unterstützung von Patient*innen, die bereits in psychotherapeutischer Behandlung sind, nicht mehr abrechenbar. Diese Sonderregelung, die bereits befristet für das zweite Quartal geschaffen worden war, wurde trotz ansteigender Fallzahlen nicht wieder eingeführt.

Akutbehandlung und Gruppenpsychotherapie können weiterhin nicht per Video erbracht werden. Genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie können jedoch ohne weiteren bürokratischen Aufwand in Einzelsitzungen umgewandelt werden. Dafür muss kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden oder ein Bericht an die Gutachter*in erfolgen.

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