Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte erneut verlängert

Hygienezuschlag wird auf 1,0-fachen Satz reduziert

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Auch die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Allerdings sieht die Kompromisslösung ab dem 1. Oktober nur noch den 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro je Sitzung vor. Ursprünglich sollte die Abrechnungsempfehlung, die anfangs bis zum 30. Juni 2020 befristet war, nach der Verlängerung zum 30. September 2020 auslaufen. Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen wird die Regelung jedoch bis zum Jahresende fortgeführt.

Die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ ist auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

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