Versorgung psychisch kranker Menschen während der Corona-Pandemie

Dank des LPK-Vorstands an alle Kammermitglieder

(LPK BW)

Der Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr stellte auch die PsychotherapeutInnen vor besondere Herausforderungen, sowohl in der Niederlassung als auch in Kliniken und Beratungsstellen. In allen Betätigungsfeldern haben PsychotherapeutInnen mit hohem persönlichem Einsatz die Versorgung von psychisch kranken Menschen sichergestellt.

Auch PsychotherapeutInnen mussten sich mit den notwendigen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie auseinandersetzen: Wie kann man sich selbst schützen, seine PatientInnen, seine Angehörigen? Wie kann in den Praxen und anderen Einrichtungen der Versorgung die Abstandsregelung gewährleistet werden? Wo muss unbedingt eine Maske getragen werden, wo können diese beschafft werden, wie kann man an Desinfektionsmittel kommen? Welche Behandlungen können wie gewohnt fortgeführt werden, wo sind andere Möglichkeit wie Video oder Telefon nutzbar und möglich?

In Zusammenarbeit von Kammern, Kassenärztlicher Vereinigung, Sozialministerium und Berufsverbänden konnten sehr zeitnah Lösungen für die meisten dieser Probleme gefunden werden. So wurde in der Versorgung gesetzlich versicherter PatientInnen die Begrenzung der in einer Praxis pro Quartal abrechenbaren Therapiestunden per Video ausgesetzt und die formlose Fortführung von Gruppenpsychotherapien als Einzelbehandlungen ermöglicht. Dies wurde auch häufig von den KollegInnen genutzt, wie auch die therapeutischen Kontakte per Telefon, die von der KV ebenfalls erleichtert wurden.

Das Sozialministerium erkannte den Bedarf an fachkundiger Beratung von durch Corona verunsicherten Menschen und brachte in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, den Kammern und der KV die „Psycho-Hotline Corona“ als niederschwelliges Angebot auf den Weg. Über 450 PsychotherapeutInnen und mehr als 100 PsychotherapeutInnen in Ausbildung beteiligten sich neben andern Professionellen an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.

In der ambulanten Psychotherapie haben die Psychotherapeutischen Praxen die Versorgung der psychisch kranken PatientInnen trotz aller Widrigkeiten weitgehend sichergestellt, was durch die Abrechnungszahlen der KV Baden-Württemberg eindrücklich belegt wird. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zeigten sich im 1. Quartal 2020 nur geringe Veränderungen bei den abgerechneten Leistungen und auch bei der Zahl der behandelten PatientInnen. Im 2. Quartal 2020, als die Pandemie und die Beschränkungen zu deren Eindämmung ihren Höhepunkt erreicht hatten, wurden nur 8% PatientInnen weniger behandelt, wobei die Menge der abgerechneten Leistungen sogar leicht angestiegen war

Die Pandemie ist jedoch nicht vorbei, die Situation kann jederzeit wieder eskalieren, wie das derzeit in anderen Ländern und im Trend auch bei uns bereits geschieht. Die Politik muss in Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und anderen für die Versorgung Verantwortlichen die Rahmenbedingungen weiterhin so gestalten, dass die Arbeit in Praxen, Kliniken und andern Versorgungseinrichtungen im notwendigen Umfang fortgesetzt werden kann. Dazu gehört an vielen Stellen maximale organisatorische Flexibilität, natürlich immer unter Wahrung der Infektionsschutzes.

Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg bedankt sich bei allen KollegInnen für ihren hohen Einsatz zur Sicherstellung der Versorgung in allen Arbeitsfeldern der Psychotherapie. Dies war angesichts der großen Verunsicherung zu Beginn der Pandemie ein sicher anstrengender Prozess für alle. Unser Dank gilt aber auch allen Verantwortlichen in den anderen Kammern, der Kassenärztlichen Vereinigung, des Sozialministeriums und den Verbänden, die durch ihre konstruktiven Beiträge zur Aufrechterhaltung der psychotherapeutischen Versorgung und zur Lösung der vielfältigen Probleme wesentlich beigetragen haben.

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