Während Corona: Psychotherapeutische Versorgung per Telefon

Fortführung von Behandlungen möglich, neue aber nicht

(BPtK)

Ab sofort können Psychotherapeut*innen ihre Patient*innen bundesweit telefonisch weiter beraten und behandeln. Das Angebot ist auf maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal begrenzt. Dies haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am Freitag beschlossen.

„Dies ist eine dringend notwendige Lösung für Patient*innen, die nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die technischen Voraussetzungen für Videogespräche verfügen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Damit ist sichergestellt, dass Psychotherapeut*innen die Behandlungen ihrer Patient*innen fortsetzen können.“ Aufgrund der Coronakrise nimmt der Versorgungsbedarf wegen behandlungsbedürftigen Depressionen und Angststörungen voraussichtlich zu. Die häusliche Enge in den Familien und finanzielle Existenzängste verunsichern viele Menschen stark.

Unverständlich ist jedoch, dass dies nur für Patient*innen gilt, die in den vergangenen 18 Monaten bereits bei einer Psychotherapeut*in waren. Patient*innen, die neu erkranken, sind damit ausgeschlossen. Für die ersten diagnostischen Gespräche müssen sie zumindest in die Video-Sprechstunde einer Psychotherapeut*in. „Gerade ältere Patient*innen verfügen jedoch häufig nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coronakrise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten werden. Dies ist nicht zu verantworten. In dieser Notsituation brauchen wir psychotherapeutische Hilfen per Telefon für alle.“

Einige Kassenärztliche Vereinigungen haben bereits psychotherapeutische Gespräche per Telefon auch für neue Patient*innen zugelassen. „Der Lösungsvorschlag von KBV und GKV-Spitzenverband bleibt dahinter zurück“, kritisiert Munz. Die neue Leistung beinhaltet die psychotherapeutische Betreuung mit Telefongesprächen von mindestens 10 Minuten Dauer. Wenn erforderlich, können damit Patient*innen, die der Praxis bekannt sind, telefonisch behandelt und beraten werden. Insbesondere kürzere stützende Gespräche und Kriseninterventionen können damit auch per Telefon durchgeführt werden.

Maximal 20 Einheiten à 10 Minuten im Quartal reichen aber nicht aus. „Die Beschränkung ist aus fachlicher Sicht nicht nachzuvollziehen“, kritisiert Dr. Munz. „Insbesondere schwer erkrankte Patient*innen, die wegen der Coronakrise nicht mehr in die Praxis kommen können oder bei denen Videogespräche nicht möglich sind, sollten über regelmäßige kurze Gespräche stabilisiert und unterstützt werden können. Dafür ist umgerechnet gut eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat zu wenig. Intensivere Behandlungen für stark belastete Patient*innen sind so weiterhin nicht möglich.

Die BPtK hatte gefordert, während der Coronakrise auch reguläre Psychotherapiesitzungen, die aktuell nicht im unmittelbaren Kontakt oder per Video erbracht werden können, per Telefon durchführen zu können, ebenso wie die Akutbehandlung. Dies ist umso dringender, als psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Tageskliniken ihre Angebote aktuell deutlich eingeschränkt haben.

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