Beantragung des elektronischen Heilberufe-Ausweises (eHBA) unbedingt direkt bei der Kammer bis spätestens 30.06.2021 initiieren!!

Wichtige Mitteilung an alle kassenzugelassenen LPK-Mitglieder

(LPK BW)

Wir weisen alle kassenzugelassenen LPK-Mitglieder darauf hin, dass der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) unbedingt bis spätestens zum 30.06.2021 direkt bei der LPK-Baden-Württemberg beantragt sein muss, um Honorarkürzungen der KV zu vermeiden.

Bitte melden Sie sich daher bis zum 30.06.2021 unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Kammer-Mitgliedsnummer (diese finden Sie auf dem letzten Beitragsbescheid), bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

per E-Mail:  heilberufeausweis [at] lpk-bw.de  heilberufeausweis [at] lpk-bw.de (heilberufeausweis[at]lpk-bw[dot]de)

oder Post: Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart

Damit beantragen Sie den eHBA und fordern Ihre Zugangsdaten zu unserem Vorbefüllungsportal an.

Ihr Schreiben gilt als Antrag für den eHBA.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt der Zugangsdaten, die wir nach Eingang Ihrer Anmeldung an Sie schicken, zeitnah über das Vorbefüllungsportal und das Portal der Vertrauensdiensteanbieter Ihre Bestellung abschließen.

Die Bundespsychotherapeutenkammern (BPtK) hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) um eine Verschiebung des Termins gebeten, ab dem Sanktionen für eine Nicht-Anmeldung für den eHBA in Kraft treten. Dies hat das BMG nun in einem Schreiben an die BPtK ablehnend beschieden. Wichtig ist deshalb, dass der Antrag bei der Kammer bis zum 30.06.2021 vorliegen muss. Dies hatte Bundesminister Spahn mündlich gegenüber der Ärztekammer bestätigt.

 

 

 

Weitere Infos zum eHBA finden Sie auf unserer Sonderseite:

https://www.lpk-bw.de/news/2021/ausgabe-des-elektronischen-heilberufeausweises-ehba

 

Themen: