Begleitung behinderter Menschen im Krankenhaus gesichert

Assistenz durch Angehörige oder Behindertenhilfe wird finanziert

(BPtK)

Behinderte Menschen können künftig eine Begleitung durch vertraute Personen im Krankenhaus finanziert bekommen. Wenn sie in der Klinik die Unterstützung durch Angehörige oder Mitarbeiter*innen der Behindertenhilfe benötigen, übernimmt entweder die gesetzliche Krankenversicherung oder die Eingliederungshilfe die Kosten. Das hat der Bundestag heute beschlossen.

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt würden, benötigten diese Hilfe auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung. Sie brauchen zum Beispiel die Begleitung durch eine vertraute Person, wenn sie sich nicht mit Worten verständigen können oder auf ungewohnte Situationen oder belastende Untersuchungen mit Ängsten reagieren. „Auch Patient*innen mit stark ausgeprägtem Autismus benötigen im Krankenhaus die Unterstützung von vertrauten Helfer*innen, um mit den fremden Abläufen und wechselnden Personen zurechtzukommen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die Assistenz im Krankenhaus wurde im Rahmen eines Änderungsantrages im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Tierarzneimittelgesetz (BT-Drs. 19/28658) beschossen.

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