Kostenlose Corona-Tests - Anspruch Heilberufe

Anspruch auf SARS-CoV-2-Testung für humanmedizinische Heilberufe -- Mitteilung des Sozialministeriums BW

(LPK BW)

Nach der Corona-Testverordnung haben sog. „asymptomatische Personen“ Anspruch auf Tests, wenn sie in Einrichtungen oder Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes tätig werden sollen oder tätig sind. Hierunter fallen auch Psychotherapie-Praxen.

Die Testungen können für Beschäftigte der Praxen bis zu einmal pro Woche kostenlos in Anspruch genommen werden.

Die Testungen sollen mittels PoC Antigen-Test durchgeführt werden. Hierfür standen bislang insbesondere Testmöglichkeiten bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Das Ministerium für Soziales und Integration hat in Kooperation mit der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, dass sich Personal von Praxen humanmedizinischer Heilberufe in Apotheken testen lassen kann.

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