Mehr Schutz und Unterstützung für Kinder in Strafprozessen

Nationaler Rat veröffentlicht Handlungsempfehlungen für Polizei und Justiz

(BPtK)

Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, sollen in polizeilichen Vernehmungen und bei Gerichtsverfahren so behandelt werden, wie es angesichts ihres Alters und ihrer psychischen Verletzungen notwendig ist. Mehr Schutz und Unterstützung sollen sicherstellen, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt von Strafprozessen steht. Dafür hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Handlungsempfehlungen für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen erarbeitet.

„Polizeiliche und richterliche Befragungen können für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, sehr belastend und sogar retraumatisierend sein“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Das Wohl der Kinder sollte deshalb bei Strafprozessen stets im Vordergrund stehen.“

Konkret empfiehlt der Rat, gerichtliche Verfahren beschleunigt durchzuführen. Mehrfache Vernehmungen sollen vermieden werden, indem Befragungen auf Video aufgezeichnet und vor Gericht abgespielt werden. Die Vernehmungszimmer sollen kindgerecht gestaltet und mit Spielzeug ausgestattet sein. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen während des Strafprozesses eine psychosoziale Begleitung erhalten. Ihnen soll genau erläutert werden, was und warum passieren wird. Außerdem soll vermieden werden, dass sich Opfer und Täter*in begegnen, zum Beispiel durch gestaffelte Anhörungstermine und getrennte Eingänge.

„Besonders wichtig ist die Klarstellung, dass eine Psychotherapie begonnen werden kann, auch wenn der Strafprozess noch nicht abgeschlossen ist. Das Wohl des Kindes und die Behandlung haben Vorrang.“, erklärt Munz. Ein Problem dabei ist, dass sich die Erinnerung des Kindes verändern kann, wenn schon in der Psychotherapie über die Tat gesprochen wird. Es kann auch sein, dass ein Kind durch die Psychotherapie nicht mehr so stark unter dem Erlebten leidet und es seine Bewertung des Geschehenen ändert. Dadurch kann es passieren, dass die Aussage des Kindes in der Verhandlung angezweifelt wird. Die Psychotherapeut*in kann deshalb überlegen, bis zur Erstvernehmung das Kind zunächst psychisch zu stabilisieren. Die Vernehmung des Kindes sollte so bald wie möglich durch eine dafür geschulte Person erfolgen, um dann möglichst bald mit der psychotherapeutischen Behandlung der Traumatisierung beginnen zu können.

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