Sonderregelung Fortbildungsverpflichtung – 50 Punkte Gutschrift

LPK-Vorstand beschließt Corona-bedingte kammerinterne Sonderregelung für Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

(LPK BW)

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat die Vertreterversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.2021 den Vorstand ermächtigt, eine Sonderregelung zur Gutschrift von 50 Fortbildungspunkten für das Eigenstudium zu beschließen. Der Vorstand der Landepsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg hat daraufhin den Beschluss gefasst, ausnahmsweise allen Mitgliedern zum 01.04.2021 einmalig 50 Fortbildungspunkte für das Selbststudium (Kategorie E) gutzuschreiben. Hierdurch soll vor allem dem durch die Pandemie gestiegenen Informationsbedarf der Kammermitglieder Rechnung getragen werden. Insgesamt können daher für das Selbststudium 100 Fortbildungspunkte anerkannt werden.

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