WICHTIG: Einreichungsfristen für Anträge auf Akkreditierungen von Fortbildungsveranstaltungen

(LPK BW)

Kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen und Anerkennungen haben deutlich zugenommen und auch der Umfang der Prüfung ist inzwischen oft deutlich intensiver geworden, so dass die Bearbeitung der Anträge zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Um diesen bewältigen zu können, gilt ab sofort folgende Regelung:

Anträge für Veranstaltungen aller Kategorien (Ausnahme: Kategorie C2) der Fortbildungsordnung der LPK BW müssen mindestens vier Wochen vor Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei der LPK eingegangen sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu spät eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden nachträglich nicht mehr akkreditiert.

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