WICHTIGE Mitglieder-Info zur Einreichung von Akkreditierungsanträgen

(LPK BW)

In letzter Zeit haben sehr kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen deutlich zugenommen. Deren Bearbeitung führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, weshalb wir auf folgende ab dem 01.03.2021 geltende Regelungen hinweisen:

Fortbildungsveranstaltungen

Anträge für Fortbildungsveranstaltungen entsprechend der Kategorie A, B, C1, C2 und H der Fortbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg müssen mindestens 5 Werktage vor Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei der LPK eingegangen sein. Anträge der Kategorie D, I und K müssen mindestens 10 Werktage vor Durchführung bei der LPK eingegangen sein.

Reflexive Veranstaltungen

Termine für reflexive Veranstaltungen (Kategorie C2 der Fortbildungsordnung der LPK Baden-Württemberg) müssen vor Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei der LPK gemeldet werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu spät eingereichte Anträge nicht bearbeitet werden können. Fortbildungsveranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, werden nachträglich nicht mehr akkreditiert.

Themen: