Möglichkeit eines Psychotherapeutenwechsels zentral für die Qualität

GKV-Spitzenverband setzt Desinformations-Kampagne fort

(BPtK)

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen setzt seine Desinformations-Kampagne auf Basis einer methodisch ungenügenden Befragung fort. Danach haben rund 37 Prozent der Patient*innen schon einmal die Psychotherapeut*in gewechselt. Dies ist nicht erstaunlich, da rund ein Viertel der Patient*innen, die innerhalb eines Jahres eine Psychotherapie beginnen, sich nach der Sprechstunde noch eine andere Psychotherapeut*in suchen müssen, weil ihre erste Ansprechpartner*in auf Monate keinen freien Behandlungsplätze anbieten kann. Erneut hat der GKV-Spitzenverband seine Befragten nicht ausreichend darüber informiert, was die Unterschiede zwischen telefonischem Erstkontakt, psychotherapeutischer Sprechstunde, probatorischen Sitzungen, Absprache des ersten Behandlungstermins und Beginn der psychotherapeutischen Behandlung sind. „Eine Qualitätssicherung brauchen nicht die Psychotherapeut*innen, sondern die Umfrageinstitute, die für den GKV-Spitzenverband Fragebögen erstellen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Seine Befragungen erfüllen nicht einmal die grundlegenden methodischen Standards.“

Die bereits veröffentlichen Befragungsergebnisse hatten gezeigt, dass die Patient*innen hierbei nicht zwischen den probatorischen Sitzungen und der eigentlichen Behandlung unterschieden haben. Ein Großteil der Befragten hatte angegeben, dass sie die Therapie innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch begonnen hätten – zu einem Zeitpunkt also, zu dem lediglich die vorgeschriebenen probatorischen Sitzungen durchgeführt, aber noch keine Behandlungen begonnen werden können. „Der GKV-Spitzenverband hatte hier bereits Daten veröffentlicht, von denen er wissen musste, dass sie nicht stimmen können“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Auch in seiner jüngsten Veröffentlichung verschleiert der GKV-Spitzenverband, wie viele Patient*innen tatsächlich befragt wurden. Pro Jahr beginnt weniger als ein Prozent der GKV-Versicherten eine Psychotherapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. Das wären für die angegebene Panel-Befragung insgesamt nicht einmal 20 Patient*innen.

Grundsätzlich kommt der GKV-Spitzenverband selbst nicht darum herum zu konstatieren, dass die Patient*innen mit ihren Psychotherapeut*innen überdurchschnittlich zufrieden sind. Rund 80 Prozent der Patient*innen sind danach mit ihrer aktuellen Psychotherapeut*in vollkommen oder sehr zufrieden, weitere 17 Prozent sind zufrieden und nur drei Prozent geben an, dass sie unzufrieden sind. „Das sind Zufriedenheitswerte, die in der Gesundheitsversorgung ihresgleichen suchen“, erklärt Munz.

Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind gerade dafür da, dass Patient*in und Psychotherapeut*in gemeinsam prüfen, ob die Chemie stimmt. Dies ist für den Erfolg einer Behandlung entscheidend. Eine vertrauensvolle Beziehung ist sehr wichtig, weil in einer Psychotherapie häufig schmerzhafte oder schambesetzte Erlebnisse und Erinnerungen besprochen werden müssen. „Deshalb haben Patient*innen auch die Möglichkeit, erste Gespräche bei verschiedenen Psychotherapeut*innen durchzuführen“, erläutert der BPtK-Präsident. „Die Möglichkeit, verschiedene Psychotherapeut*innen auszuprobieren, ist eine wichtige Grundlage für die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung.“

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