Ankündigung der Wahl zur 6. Vertreterversammlung im Herbst 2023

(LPK BW)

Im Herbst 2023 werden die Wahlen zur Sechsten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg stattfinden.

Für die Durchführung der Briefwahl zur Vertreterversammlung hat der Kammervorstand Herrn Rechtsanwalt Alfred Morlock als Wahlleiter und als seine Stellvertreterin Frau Syndikusrechtsanwältin Davina Übelacker berufen.

Über die konkreten Einzelheiten wird der Wahlleiter alle wahlberechtigten gesetzlichen Kammermitglieder mit einem förmlichen Wahlrundschreiben informieren. Dieses förmliche Wahlrundschreiben wird bis Mitte Juli 2023 versendet und ausführliche Informationen zur Wahl enthalten, beispielsweise über die Wahlzeit, über Form und Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, über die Stimmenabgabe und das Auszählungsverfahren.

Im Folgenden möchten wir Ihnen allgemeine Informationen zum Ablauf der Wahl geben. Diese Informationen dienen einer ersten Orientierung. Die verbindliche Mitteilung der Fristen und Formalitäten nach den Regularien der Wahlordnung erfolgt im förmlichen Wahlrundschreiben.

Das förmliche Wahlrundschreiben wird unter anderem auch den Aufruf zur Einreichung der Wahlvorschläge in Form von Listen und Hinweise zur Gestaltung der Wahlvorschläge enthalten. Jeder Wahlvorschlag benötigt ein Quorum von zehn Unterstützer*innen, welches im Wahlrundschreiben ausführlich erläutert werden wird. Wahlvorschläge können ab dem Zugang des förmlichen Wahlrundschreibens beim Wahlleiter eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge wird voraussichtlich im September 2023 nach den großen Sommerferien enden. Das Fristende wird im Wahlrundschreiben verbindlich benannt sein.

Nach dem Ende der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge wird der Wahlausschuss in einer Sitzung die notwendigen Beschlüsse gemäß §§ 9 ff. Wahlordnung fassen. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Für die zugelassenen Wahlvorschläge veranlasst der Wahlleiter den Druck der Stimmzettel.

Nach der Zulassung der Wahlvorschläge haben die Listenführer*innen der einzelnen Wahllisten gemäß der in § 6a der Meldeordnung festgelegten datenschutzrechtlichen Regularien die Möglichkeit, Adressaufkleber zum Zwecke der Übersendung des Wahlprogrammes an die Kammermitglieder bei der Kammer anzufordern. Wir weisen darauf hin, dass Kammermitglieder dieser Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten durch formlose Erklärung gegenüber der Kammer widersprechen können (§ 6a Abs. 4 Meldeordnung).

Die Wahlzeit beginnt mit der Aussendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten, was voraussichtlich Ende Oktober 2023 geschehen wird.

Bitte teilen Sie der Kammer Änderungen Ihrer Privat- und Praxisanschrift sowie etwaige Namensänderungen umgehend mit, damit Ihnen die Wahlunterlagen übersendet werden können.

Das Wahlfristende wird vom Präsidenten festgesetzt und wird voraussichtlich Ende November 2023 sein.

Am Tag nach dem Wahlfristende erfolgen die Auszählung der Stimmzettel und die Feststellung des Wahlergebnisses. Anschließend wird das Wahlergebnis gemäß der Regelungen der Wahlordnung bekanntgegeben. Das wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 sein.

Ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Kammerhomepage kann innerhalb einer Frist von einem Monat beim Wahlausschuss Einspruch gegen die Wahl eingelegt werden.

Nach dem Ablauf der Wahlprüfungsfrist oder der Feststellung der Gültigkeit der Wahl bzw. nach deren Berichtigung ruft der Präsident die neu gewählte Vertreterversammlung zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung ein. Die Vertreterversammlung wählt in dieser Sitzung aus ihrer Mitte den neuen Kammervorstand, die Delegierten in den DPT und die Mitglieder der Ausschüsse. Bis dahin bleiben die Mandatsträger der abgelaufenen Wahlperiode noch kommissarisch im Amt.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Masterstudierende, die gemäß den Bestimmungen der Hauptsatzung freiwilliges Kammermitglied sind, nehmen nicht an der Briefwahl teil, sondern wählen in einem separaten Wahlverfahren aus ihrer Mitte ihre Vertreter*innen direkt in die Vertreterversammlung. Diese Wahl wird im Rahmen einer virtuellen Versammlung der freiwilligen Mitglieder durchgeführt, die voraussichtlich am 24. November 2023 von 16 Uhr bis 19 Uhr stattfinden wird. Eine Einladung dazu wird an die freiwilligen Mitglieder in Ausbildung fristgerecht vor der Sitzung versandt.

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