Vertreterversammlung LPK Baden-Württemberg am 21./22.10.2022

(LPK BW)

Die Vertreterversammlung (VV) begann am Freitagnachmittag mit dem TOP „Legalisierung von Cannabis“. Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz führte in das Thema ein. Laut Koalitionsvertrag soll Cannabis legalisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dazu bereits eine Stellungnahme an den Gesetzgeber abgegeben. Die Profession sei also angefragt, sich zu diesem Gesetzesvorhaben zu äußern. Max Bernecker (BPtK) referierte zum Thema den Forschungsstand sowie sich daraus ergebende mögliche Argumente für oder gegen eine Legalisierung. Die VV diskutierte das Für und Wider einer Legalisierung, Befürchtungen aber auch Hoffnungen bezüglich der Wirkung einer Legalisierung wurden benannt. Übereinstimmung bestand darin, dass eine Legalisierung ohne deren Einbettung in eine Drogen- und Suchtpolitik mit entsprechenden Präventionsmaßnehmen in jedem Fall zu kurz greift.

Als zweiter Punkt stand die Neuregelung der Sterbehilfe auf der Tagesordnung.  Dr. Munz führt kurz in das Thema ein und berichtet den aktuellen Stand. Es gibt derzeit seitens der Politik drei aktuelle Entwürfe, die sich z.T. unterscheiden. Die Profession sei angefragt und müsse zur Legalisierung der Sterbehilfe Position beziehen.

Dr. Jan Glasenapp hielt einen Vortrag zum Thema. Er machte deutlich, dass Suizidwünsche als Ausdruck der Autonomie und nicht nur als Krankheitssymptom verstanden werden sollten. Dabei sei das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Verantwortung zu sehen. In der anschließenden Diskussion wurde die Bedeutung einer Suizidprävention betont, aber auch die Wichtigkeit, dieses Thema schon in der Aus- und auch Weiterbildung zu vermitteln.

Drittes Thema war anschließend die Nutzung digitaler Medien in der Psychotherapie sowie in der Fort- und Weiterbildung. In der Diskussion wurde festgestellt, dass es bisher keine Regelung zu Nutzung von digitalen Medien in Aus-, Fort- und Weiterbildung gibt. Die Coronapandemie hat eine Dynamik ausgelöst, hin zu sehr verstärkter Nutzung digitaler Kommunikationsformen in verschiedenen Zusammenhängen. Die Frage wurde gestellt, ob die Berufsordnung nicht überarbeitet werden sollte, um Regelungen zur Nutzung dieser Medien verbindlich festzulegen. Bliebe alles ungeregelt, dann bestehe die Gefahr, dass sich marktwirtschaftliche Interessen durchsetzen, bei denen dann eine Qualitätssicherung nicht mehr zu gewährleisten sei.

Der Samstag stand dann im Zeichen des Vorstandsberichtes und der Haushaltsdebatte. Breiten Raum nahm bei der Diskussion des Vorstandsberichtes die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung ein. Erfreulicherweise konnte mitgeteilt werden, dass das Sozialministerium die im Frühjahr verabschiedete Weiterbildungsordnung genehmigt hat. Somit kann die Weiterbildungsordnung nach ihrer Verkündung durch die Kammer zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Weiterer Punkt im Vorstandsbericht war der Stand der Überlegungen zur Einrichtung von Kreispsychotherapeutenschaften. Dazu stellte der Vorstand in Absprache mit den Listensprechern, welche die bisherigen Überlegungen gemeinsam mit dem Vorstand in einer Arbeitsgruppe entwickelt hatten, einen Antrag. Darin soll der Vorstand und die Arbeitsgruppe beauftragt werden, bis zur Vertreterversammlung im März 2023 zu klären, ob und welche Änderungen im Heilberufekammergesetz zur Etablierung regionaler Psychotherapeutenschaften erforderlich sind. Zudem soll ein Entwurf für eine erforderliche Änderung der Hauptsatzung der LPK BW sowie ein Entwurf für eine mögliche Satzung für regionale Psychotherapeutenschaften vorgelegt werden. Eine Abschätzung der entstehenden Kosten soll ebenfalls erfolgen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Im Rahmen der Diskussion des Vorstandsberichtes brachte die „Freie Liste“ eine Resolution zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ein (siehe pdf zum Download). Darin wird gefordert, dass der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha, bei den Beihilfestellen des Landes interveniert, dass künftig ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz ohne Begründung akzeptiert wird. Die Resolution wurde einstimmig angenommen.

Mit der Vorstellung und Diskussion der Haushalte von 2021, 2022 und 2023 und der Verabschiedung der im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Beitragstabelle für 2023 endete die Vertreterversammlung.

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