Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung psychiatrischer Leistungen (PsychVVG) muss zu mehr Transparenz führen. Wie viel und welches Personal die Kliniken haben, welche Leistungen sie damit erbringen und ob ihre Behandlungen leitliniengerecht sind, ist aktuell für niemanden erkennbar. Das ist das Ergebnis der Studie "Die Qualität der Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik - Eine Auswertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) heute in Berlin vorlegte.
Mittwoch, 22. Juni 2016
Verlässlichere Informationen für psychisch kranke Menschen notwendig
(BPtK)