Schweigepflicht

Patientendaten in der gesetzlichen Unfallversicherung

Verfahrenserleichterung für Psychotherapeuten

(BPtK)

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die an der Heilbehandlung eines Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt sind, brauchen zukünftig keine schriftliche Einverständniserklärung mehr, um der Unfallversicherung Auskünfte über die Behandlung zu erteilen. Dazu gehören personenbezogene Daten über die Heilbehandlung, soweit sie für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und die Abrechnung erforderlich sind.

Keine Änderung der Schweigepflicht notwendig

BPtK begrüßt Gesprächsbereitschaft von Bundesinnenminister De Maizière

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es nicht für notwendig, die Regelungen zur psychotherapeutischen Schweigepflicht zu ändern, um Amokläufe und Terroranschläge besser verhindern zu können. Sie begrüßt deshalb, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière sich zunächst mit Ärzten und Psychotherapeuten beraten will, ob die beiden Heilberufe weitergehende Regelungen für notwendig halten.

Verfassungsrichter fordern präziseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern

Engere Grenzen für staatliche Überwachung notwendig

(BPtK)

Das Bundesverfassungsgericht hat am 20. April 2016 entschieden, dass die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Abwehr des internationalen Terrorismus teilweise verfassungswidrig sind und einen präziseren Schutz von Berufgeheimnisträgern gefordert (Az.: 1 BvR 966/09).

BPtK: Schweigepflicht nicht weiter durchbrechen

Mehr Sicherheit durch eine grundsätzliche Meldepflicht nicht möglich

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, die Schweigepflicht für Psychotherapeuten und Ärzte einzuschränken. „Das größte Risiko wäre, dass sich psychisch kranke Menschen nicht mehr behandeln lassen, weil sie befürchten, dass Arbeitgeber oder Behörden von ihrer Erkrankung erfahren“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Erst das offene Gespräch mit einem Psychotherapeuten oder Arzt macht es möglich, eine psychische Krankheit zu behandeln und mögliche Suizide zu verhindern.“

LPK-Fachtag zu Rechtsfragen in der Kinder- und Jugendlichensychotherapie

Berufsrecht - eine Herausforderung von Fällen und Fallen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, 25. Juli 2015

(LPK BW)

Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen steht in einem besonderen rechtlichen Spannungsfeld zwischen der Beziehung von Therapeut und Kind und der Beziehung von Therapeut und Eltern. Daraus können Konflikte im Arbeitsbündnis entstehen mit vielfältigen Fragestellungen.

Der LPK-Fachtag zu berufsrechtlichen Themen in der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie war am 25. Juli in Stuttgart war mit ca. 150 Teilnehmern sehr gut besucht. U.a. Folgende Themenkomplexe stehen im Fokus:

Gemeinsame Initiative der Heilberufekammern

BPtK kritisiert geplante Vorratsdatenspeicherung

(LPK BW)

Die Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer und die Bundespsychotherapeutenkammer haben eine gemeinsame Initiative gegen die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung gestartet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten im Rechts- und Gesundheitsausschuss fordern diese sie auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Korrektur der Bedarfsplanung

Gespräch mit MdB Bilger

(LPK BW)

Der LPK-Vorstand hat Anfang des Jahres alle Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) geplante Verschärfung der Vorschrift zur Prüfung der Versorgungsnotwendigkeit bei Weitergabe einer Praxis in den nach der Bedarfsplanung überversorgt ausgewiesenen Planungsbezirken die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen schlechter werden lässt. Steffen Bilger, Bundestagsabgeordneter im Kreis Ludwigsburg, hat in seiner Antwort um ein erläuterndes Gespräch gebeten.

Neuwahl des Vorstands und Ausbildungsreform

26. Deutscher Psychotherapeutentag in Berlin

(BPtK)

Am 25. April 2015 fand der 26. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) in Berlin statt. Künftig spricht Dr. Dietrich Munz für die deutschen Psychotherapeuten. Der 63-jährige angestellte Psychotherapeut wurde mit deutlicher Mehrheit zum neuen Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gewählt. Munz löst damit Prof. Dr. Rainer Richter ab, der zehn Jahre lang für die Interessen der Psychotherapeuten eintrat. Der DPT wählte außerdem mit großen Mehrheiten als neue Vizepräsidenten Dr. Nikolaus Melcop und Peter Lehndorfer sowie als Beisitzer Dr. Andrea Benecke und Wolfgang Schreck.

„Psychische Erkrankungen müssen vertraulich bleiben“

BPtK gegen neue Regelungen zur Schweigepflicht oder ein Berufsverbot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält neue Regelungen zur Schweigepflicht oder gar ein Berufsverbot bei psychischen Erkrankungen für schädlich. „Jeder Arzt und Psychotherapeut ist schon jetzt nicht an seine Schweigepflicht gebunden, wenn ein Patient sich selbst oder Leib und Leben anderer bedroht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter klar. „Der wirksamste Schutz für alle ist jedoch ein psychisch kranker Mensch, der in Behandlung ist und dort offen über seine Gedanken und Gefühle sprechen kann.

Professor Richter zur Schweigepflicht

Interview der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 30. März 2015

(BPtK)

Hintergrund des Interviews ist der Flugzeugabsturz in den französischen Alpen.

Rechtfertigt ein solcher Fall eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht, wenn also Leib und Leben anderer Menschen gefährdet sind?

Die Schweigepflicht ist in Fällen, in denen Patienten andere Personen gefährden, nicht das Problem. Schon jetzt sind Ärzte und Psychotherapeuten befugt, die Schweigepflicht zu durchbrechen, wenn sie dadurch die Schädigung Dritter verhindern können. In Fällen, in denen es um Leben und Tod geht, sind sie dazu sogar verpflichtet.

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