Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in Kooperation mit der Landespsychotherapeutenkammer, der Bezirksärztekammer Südbaden, der LAG-Selbsthilfe und der SEKiS Baden-Württemberg organsierte Fachtagung zum Thema „Psychotherapie trifft Selbsthilfe“ fand am Samstag, den 29. Juni 2024 im Haus der KV-Bezirksstelle Südbaden in Freiburg statt.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Gesundheitsförderung ist eine Querschnittsaufgabe
Ein Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist notwendig, um die Gesundheitsförderung und Prävention in der Bevölkerung zu stärken. Allerdings lässt der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf einen echten Public-Health-Ansatz vermissen, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Kurzbefragung zum Thema Kontakthäufigkeit im Kontext der Freien Berufe
Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) führt das Institut für Freie Berufe (IFB) aktuell eine Kurzbefragung zum Thema Kontakthäufigkeit im Kontext der Freien Berufe durch.
Freiberuflerinnen und Freiberufler sind eng verbunden mit den Menschen. Sie vertrauen sich ihnen an und sind mit ihnen im Gespräch. Mit dieser Umfrage soll ermittelt werden, wie oft die Angehörigen der Freien Berufe in direktem Kontakt mit Patientinnen und Patienten, Klientinnen und Klienten stehen.
Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ab 1. Juli Kassenleistung
Am 18. Januar 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Aufnahme der Systemischen Therapie in die Psychotherapie-Richtlinie als Leistung bei Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dieser Beschluss trat am 12. April 2024 in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben nun kurzfristig auch die weiteren notwendigen formalen Anpassungen, unter anderem der Psychotherapie-Vereinbarung, beschlossen, sodass die Versorgung ab sofort möglich ist.
Umsetzung der Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung
Seit 1996 wurden das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst. Eine moderne psychotherapeutische Versorgung ließ sich damit nicht mehr adäquat abbilden, sowohl hinsichtlich der Diagnostik als auch der Behandlung psychischer Erkrankungen. Auch die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unterschreitet die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich.
GVSG muss Psychotherapeutenausbildungsreform vollenden
Zum Auftakt der parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BT-Drs. 20/11853) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrer Stellungnahme, dass die Finanzierungslücke bei der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich geschlossen wird. Nur so kann die Psychotherapeutenausbildungsreform vollendet werden.
Psychotherapeutische Versorgung von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten wird gestärkt
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt.
KHVVG muss Versorgung psychisch kranker Menschen in Kliniken stärken
Anlässlich der ersten Lesung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG; BT-Drs. 20/11854) im Deutschen Bundestag fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das Parlament auf, für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung in den Psychiatrien zu sorgen.
Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen
Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen auch Anlaufstelle für Menschen in akuten psychischen Krisen sein. Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss dies im Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes (NotfallG) ausdrücklich verankert werden.
Höhere Gebühren im Psychotherapeutenverfahren
Die Höhe der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens bei Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht werden, steigen zum 1. Juli 2024 um 4,22 Prozent. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, welcher Vertreter*innen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angehören.