Für das Gespräch mit einer Psychotherapeut*in oder Ärzt*in benötigen Flüchtlinge und fremdsprachige Menschen professionelle Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen mit möglichst interkulturellen Kenntnissen („Sprach- und Kulturmittler*innen“). Die Kosten dafür werden jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Verzögerungen ohne Verschulden nicht bestrafen
Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli 2021 eine große Anzahl von Psychotherapeut*innen nicht über den elektronischen Heilberufsausweis (E-HBA) verfügen kann. Eine Ursache ist, dass die notwendigen Anpassungen zu unvorhergesehenen Verzögerungen bei den Kartenherstellern führten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, die Sanktionen für Psychotherapeut*innen zu streichen, die ab dem 1. Juli die elektronische Patientenakte (ePA) weder lesen noch Daten in ihr speichern können, weil sie noch nicht über einen E-HBA verfügen.
Weiterbildung verabschiedet – Ein historischer Moment für die Profession
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat am 24. April 2021 mit großer Mehrheit (110 von 140 Stimmen) die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen verabschiedet. Ein historischer Moment, denn mit der neuen Musterordnung schafft die Profession die Voraussetzung dafür, dass Fachpsychotherapeut*innen für alle Facetten des Berufs qualifiziert werden.
BPtK-Standpunkt Psychiatrie „Mehr Zeit für Psychotherapie“
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert substanzielle Veränderungen in den psychiatrischen Krankenhäusern. „Die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ist zu häufig nicht leitliniengerecht“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In psychiatrischen Kliniken werden Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. Psychotherapie kommt zu häufig zu kurz, ist nicht ausreichend dosiert, fällt nicht selten aus und wird nicht spezifisch nach psychischer Erkrankung eingesetzt.“
Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen 2021 bis 2025
Die Rolle der Psychotherapeut*innen als zentrale Ansprechpartner*innen für Menschen mit psychischen Erkrankungen muss weiter gestärkt werden. Sie ist unverzichtbar, insbesondere um die Behandlung von schweren und chronischen psychischen Erkrankungen mit Patient*innen abzustimmen und mit anderen Professionen zu koordinieren. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer in ihren Wahlprüfsteinen für die Gesundheitspolitik 2021 bis 2025.
Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen
Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag hat mit großer Mehrheit eine Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen beschlossen. „Mit diesem wegweisenden Beschluss nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychotherapeutenausbildung Gestalt an“, erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Reform des Psychotherapeutengesetzes auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag:
Keine Zwangs-Psychotherapie bei Transsexuellen
Transsexuelle Menschen sollen sich grundsätzlich psychotherapeutisch behandeln lassen, wenn sie ihren Körper z. B. durch eine Operation an ihr empfundenes Geschlecht angleichen wollen. Das sieht eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes vor. Der Medizinische Dienst soll einer Geschlechtsangleichung bei Transsexuellen nur zustimmen, wenn sie sich vorher mindestens sechs Monate und mindestens zwölf Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lassen.
Studie zu Diagnostik und Therapie psychiatrischer Erkrankungen bei Adoleszenten
Universität und Uniklinikum Würzburg wenden sich an die Mitglieder der LPK Baden-Württemberg mit der Bitte, sie bei einer deutschlandweiten Studie zu unterstützen. Diese richtet sich an psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen sowie Erwachsenenpsychiater*innen.
Kinderrechte als Maßstab für eine nachhaltige Politik
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern und sie damit zu betonen. Die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte von Minderjährigen ist eine wichtige Grundlage, damit Kinder möglichst gute Entwicklungs- und Entfaltungsperspektiven erhalten und sie sich zu eigenständigen Persönlichkeiten frei entwickeln können.
Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nach § 95d SGB V
Durch die Covid-19-Pandemie ist es Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotherapeut*innen nur noch eingeschränkt möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Auf Anfrage der KBV hin hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einer weiteren Verlängerung der Frist zugestimmt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.