Krankenhaus-Strukturgesetz für bessere stationäre Versorgung psychisch Kranker nutzen

BPtK fordert Ergänzungen zum PEPP

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, das Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) stärker zu nutzen, um die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird. „Um eine qualitätsorientierte stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen sicherzustellen, sollte der Gesetzgeber jetzt handeln“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die verbindliche Einführung des PEPP wurde um zwei Jahre verschoben, um Alternativen zum PEPP zu suchen. Bisher liegen keine realisierbaren Vorschläge auf dem Tisch. Bei der Finanzierung auf Basis der überholten Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu bleiben, ist keine Lösung für die bestehenden Versorgungsdefizite in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung.“

„Es ist an der Zeit, durch ergänzende Regelungen dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig eine Krankenhausversorgung gemäß dem „State of the Art“ garantiert und finanziert wird“, fordert BPtK-Präsident Munz anlässlich der ersten Lesung des KHSG am 2. Juli im Bundestag. Die Personalstandards der Psych-PV würden chronisch unterschritten. Die Erwachsenenpsychiatrie erfülle sie nur noch zu 90 Prozent, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sei der Personalmangel noch größer. Transparenz über die Verwendung der verhandelten Mittel und die durchgeführten Leistungen gebe es nicht. „Das geht unmittelbar zulasten der psychisch kranken Menschen in den Kliniken“, stellt Munz fest. „Doch selbst die vollständige Erfüllung einer Personalausstattung gemäß Psych-PV reicht für eine leitlinienorientierte stationäre Behandlung psychisch kranker Menschen nicht mehr aus. Heute sind eine wesentlich kritischere Pharmako- und deutlich mehr Psychotherapie erforderlich. Die Psych-PV berücksichtigt außerdem settingübergreifende Behandlungsansätze nicht.“

Aus Sicht der BPtK ist mit dem PEPP eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung von Psychiatrie und Psychosomatik möglich, wenn es um weitere Systemelemente ergänzt wird. Hierzu gehören vor allem verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung und deren ausreichende Finanzierung. Das KHSG sollte Zuschläge für die Umsetzung angemessener Personalstandards sowie für die regionale Versorgungsverpflichtung der psychiatrischen Einrichtungen vorsehen.

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