Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Landtag setzt EU-Richtlinie um

(LPK BW)

Im November hat der Landtag von Baden-Württemberg das Baden-Württembergische Patientenmobilitätsgesetz (BWPatMobG) beschlossen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung um. Im April 2011 war die EU-Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie umsetzen.

Das Gesetz richtet sich an alle Dienstleister der Gesundheitsversorgung, also auch an Sie als Vertragspsychotherapeut und regelt u. a., welche Informationen die Patienten erhalten müssen. Die im Patientenmobilitätsgesetz verankerten Pflichten gelten jetzt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Behandlungsvertrag sowie nach den Vorschriften der Berufsordnung. Das Patientenmobilitätsgesetz verlangt zum Beispiel, dass Sie den Patienten über die Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung informieren. Dies machen Sie regelmäßig bereits durch die Angabe der Sprechstunden auf Ihrem Praxisschild. Selbstverständlich müssen Sie die Patienten auch über die erforderliche Behandlung aufklären.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Download.

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