Großen Andrang gab es vergangenen Mittwoch bei der ersten gemeinsamen Fortbildung der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Landesärztekammer (LÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zum Thema „Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“. Ca. 150 Mitglieder der beiden Landeskammern zeigten sich sehr interessiert und engagiert, die Vorträge von Jama Maqsudi, Dieter David und Ulrike Schneck zu hören und zu diskutieren.
Dr. Ingrid Rote-Kirchberger, Ärztliche Psychotherapeutin und Birgitt Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin, beide Menschrechtsbeauftragte ihrer Kammern, führten in das Thema ein. Birgitt Lackus-Reitter informierte über die bisherige Zusammenarbeit zwischen LÄK und LPK, insbesondere auch über den jüngst gemeinsam veröffentlichten 2. Versorgungsbericht „Traumatisierte MigrantInnen“ sowie über den BPtK-Ratgeber zum Antrag auf befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge. Ingrid Rote-Kirchberger verwies u.a. auf das von Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam vorgeschlagenen Modellprojekt zur Finanzierung der Psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.