EU-Datenschutzgrundverordnung - Umsetzungsbedarf für Praxen

(LPK BW)

Ab dem 25. Mai 2018 sind die in der EU-Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Praxen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu beachten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat zwar viele Regelungen aus dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz übernommen, es treten jedoch auch einige neue Pflichten hinzu. Da im Falle der Nichtbeachtung dieser Pflichten Bußgelder und Schadenersatzforderungen drohen, sollte jedes selbständig tätige Kammermitglied sich mit den neuen Anforderungen befassen und diese in der Praxis umsetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat, auch in Kooperation mit der Bundesärztekammer, auf ihrer öffentlich zugänglichen Homepage Informationsmaterialien für Praxisinhaber bereitgestellt. Dort können Sie sich ausführlich über das Thema informieren und den Umsetzungsbedarf in Ihrer Praxis prüfen:

http://www.kbv.de/html/1150_34037.php

http://kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf

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